Analyse von chemischen Stoffen in Windeln für Säuglinge und Kleinkinder

Bern, 01.10.2018 - Mehr als 20 Proben von auf dem Schweizer Markt erhältlichen Windeln für Säuglinge und Kleinkinder wurden untersucht. Aufgrund der Analyseergebnisse und des heutigen Kenntnisstandes kommt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV zum Schluss, dass die untersuchten Windeln keine chemischen Stoffe enthalten, die für die Gesundheit von Säuglingen und Kleinkindern ein Risiko darstellen.

Die Zusammensetzung von Babywindeln ist komplex. Sie werden aus verschiedenen natürlichen Materialien wie Zellulose und aus synthetischen Materialien wie Kunststoff hergestellt. Sie enthalten daher möglicherweise chemische Stoffe, die freigesetzt werden und mit der Haut von Säuglingen und Kleinkindern in Berührung kommen können.

Ergebnisse

Im Rahmen eines Marktüberwachungsprojekts und in Zusammenarbeit mit der Fédération romande des consommateurs FRC (Westschweizer Konsumentenorganisation) hat das BLV 21 Proben von Wegwerfwindeln untersuchen lassen, die auf dem Schweizer Markt erhältlich sind. Mit der Untersuchung sollte festgestellt werden, ob die Windeln für Kleinkinder gesundheitsgefährdende chemische Stoffe enthalten. Die Windeln wurden auf insgesamt 114 Stoffe untersucht. Nachgewiesen werden konnten jedoch lediglich vier, wobei der jeweilige Gehalt gering war und kein Gesundheitsrisiko für Säuglinge und Kleinkinder darstellt.

Gesetzgebung

Windeln für Säuglinge und Kleinkinder gehören zu den Babyartikeln, die in der Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt geregelt sind (SR 817.023.41, 4. Abschnitt). Jeder Händler, der Windeln oder einen anderen Babyartikel in Verkehr bringt, muss sicherstellen, dass das Produkt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt.

Aufgrund dieser Analysen und des heutigen Kenntnisstandes kommt das BLV zum Schluss, dass die Wegwerfwindeln keine chemischen Stoffe enthalten, die für die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten ein Risiko darstellen. Es sind daher keine besonderen Massnahmen erforderlich.


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