Rechts- und Vollzugsgrundlagen

Rechts- und Vollzugsgrundlagen

Die Gesetzgebung für Gebrauchsgegenstände soll den Konsumentenschutz sicherstellen, damit der Gebrauch folgender Gegenstände unbedenklich ist:       

  • Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Herstellung, Verwendung oder Verpackung von Lebensmitteln verwendet werden (z. B. Geräte, Geschirr oder Verpackungsmaterial);
  • Körperpflegemittel und Kosmetika sowie Gegenstände, die nach ihrer Bestimmung mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung kommen;
  • Kleidungsstücke, Textilien und andere Gegenstände (z. B. Uhrenarmbänder, Perücken und Schmuck), die nach ihrer Bestimmung mit dem Körper in Berührung kommen;
  • Gegenstände, die für den Gebrauch durch Kinder bestimmt sind (z. B. Spielzeuge, Lernmaterialien, Mal- und Zeichenmaterialien);
  • Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel;
  • Gegenstände und Materialien, die zur Ausstattung und Auskleidung von Wohnräumen bestimmt sind, soweit sie nicht andern Gesetzgebungen unterstellt sind.  

Die rechtlichen Grundlagen für Gebrauchsgegenstände fallen unter die Lebensmittelgesetzgebung und sind deshalb bei den Rechts- und Vollzugsgrundlagen für die Lebensmittelsicherheit zu finden.

Bewilligung von Kunststoffrecyclingverfahren

Recycelte Kunststoffe dürfen unter bestimmten Voraussetzungen als Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden. Wann und wofür ist eine Bewilligung notwendig? Welche Recyclingverfahren müssen bewilligt werden?

Spezifische gesetzliche Anforderungen für kosmetische Mittel

Seit dem 1. Mai 2017 gelten für kosmetische Mittel neue gesetzliche Anforderungen. Es muss eine Produktinformationsdatei mit Sicherheitsbericht erstellt werden und die Herstellung der Produkte hat der guten Herstellungspraxis zu entsprechen. Ausserdem gilt neu das Täuschungsverbot.

Lebensmittelrecht 2017

Mehr Schutz für die Gesundheit und vor Täuschung, weniger Barrieren für den Handel: Dies sind die Kernpunkte des neuen Schweizer Lebensmittelrechts. Es tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.

Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen

Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen zur Unterstützung einer einheitlichen Auslegung der Lebensmittelgesetzgebung und Unterstützung bei den Vollzugsaufgaben.

Vernehmlassungen

Zusammenstellung von Unterlagen zu laufenden Anhörungen sowie Informationen zu gesetzlichen Regelungen, die bereits verabschiedet wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind.

Gesetzgebung

Alle Gesetze und Verordnungen im Bereich Lebensmittel, Ernährung und Gebrauchsgegenstände in der Übersicht.

Letzte Änderung 31.03.2022

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