Seit dem 1. Oktober 2024 gilt das neue Tabakproduktegesetz. Neben den klassischen Tabakprodukten regelt es auch elektronische Zigaretten mit und ohne Nikotin sowie Tabakerzeugnisse zum Erhitzen. Zudem definiert die neue Tabakprodukteverordnung weitere Produkte wie pflanzliche Erzeugnisse zum Erhitzen, Nikotinprodukte zum Schnupfen und Produkte ohne Tabak für Wasserpfeifen. Für das Tabakproduktegesetz ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig. Weitere Informationen: Tabakproduktegesetz (admin.ch)