Textilien

Zur Färbung von Textilien werden hunderte verschiedene Farbstoffsubstanzen eingesetzt. Diese Substanzen können über die Haut in den menschlichen Organismus gelangen und in einigen Fällen die Gesundheit gefährden.

Im Bereich der Textilien ist das BLV für folgende Themen verantwortlich:

  • In Textilien enthaltene chemische Stoffe (z.B. Azofarbstoffe, siehe unten)
  • Kennzeichnung von Textilien
  • Entflammbarkeit und Brennbarkeit von Textilien
  • Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung

Textilfarbstoffe

Zur Färbung von Textilen werden hunderte verschiedener Farbstoffsubstanzen eingesetzt. Die toxischen Eigenschaften mancher Textilfarbstoffe können beim Hautkontakt die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten gefährden.

Azofarbstoffe

Azofarbstoffe gehören zu den Farbstoffen, die am meisten in Bekleidungstextilien eingesetzt werden. Sie können durch Bakterien oder Enzyme in und auf der Haut (z.B. durch Schweiss) in aromatische Amine gespalten werden. Diese wiederum können über die Haut in den Körper gelangen. Einige aromatische Amine sind als krebserregend oder hautsensibilisierend bekannt.

Gesetzgebung: Verwendung noch zu wenig geregelt

Die Verwendung von aromatischen Aminen in den Azofarbstoffen ist sowohl in der EU wie auch in der Schweiz nur zum Teil geregelt. Bislang wurden 22 dieser krebserzeugenden aromatischen Amine sowie deren dazugehörende 426 Azofarbstoffe für die Verwendung in Bekleidungstextilien verboten. Bei den anderen aromatischen Aminen ist noch zu wenig bekannt, ob diese erbgutschädigend (mutagen) oder krebserzeugend sein können. Deshalb ist deren Verwendung noch nicht reguliert. Hinzu kommt, dass die Produktion der Farbstoffe für die Textilindustrie und die Färbung der Textilien mehrheitlich ausserhalb Europas erfolgen, v.a. in Asien. Deshalb fallen diese Substanzen nur unzureichend unter die Europäische Chemikaliengesetzgebung (REACH), von welcher die Schweizer Chemikaliengesetzgebung nur unwesentlich abweicht.

Studie des BLV: Was ist neu?

Das BLV hat 2017 in einer Studie weitere, noch nicht erforschte aromatische Amine untersucht (siehe „Weitere Informationen“ unten). In den durchgeführten Mutagenitätstests wurden von 18 aromatischen Aminen 4 Substanzen als mutagen identifiziert. Diese stellen somit ein Gesundheitsrisiko dar.

In einem zweiten Schritt wurden in der Studie in öffentlich zugänglichen Datenbanken von 36 weiteren aromatischen Aminen experimentelle Daten zu mutagenen Effekten gefunden. Die so insgesamt 40 belegten mutagenen aromatischen Amine kommen als Bausteine und mögliche Spaltprodukte in 38 % der verwendeten Textilazofarbstoffe vor.

Bei einer mutagenen Wirkung eines aromatischen Amins besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass dieses beim Menschen krebserzeugend wirkt. Weiterhin unklar ist jedoch, in welchem Mass diese aromatischen Armine über die Haut aufgenommen werden. Für eine abschliessende Bewertung des Risikos sollte die Exposition der Konsumentinnen und Konsumenten miteinbezogen werden.

Bedeutung der Resultate

Die Resultate der Studie zeigen, dass die Toxizität von aromatischen Aminen als Spaltprodukte von Azofarbstoffen in Zukunft vermehrt beachtet werden sollte. Die Befunde haben ebenfalls Bedeutung für die Arbeitsplatzsicherheit in den Produktionsländern (da die Arbeiterinnen und Arbeiter direkten Hautkontakt mit den Farbstoffen haben) sowie für die Umwelt an den Produktionsstandorten (z.B. Emissionen, die über das Abwasser in die Umwelt gelangen).

Massnahmen des BLV

In einem nächsten Schritt muss das BLV das konkrete Gesundheitsrisiko der nicht regulierten aromatischen Amine untersuchen. Nur so können regulatorische Lücken geschlossen und die Gesetzgebung angepasst werden.

Da die Textilproduktion und der Textilhandel stark internationalisiert sind, ergibt ein Alleingang der Schweiz bei der Regulierung solcher Substanzen wenig Sinn. Das BLV bringt die Resultate seiner Studie deshalb in verschiedenen Ausschüssen und Komitees ein, damit Lösungen auf internationaler Ebene diskutiert und gefunden werden. Durch ein Forschungsabkommen mit der US Food and Drug Administration (FDA) sowie durch die Zusammenarbeit mit spezialisierten Softwarefirmen können weitere Vorhersagen zum Gesundheitsrisiko gemacht werden. Zudem ist eine Messkampagne mit Marktproben gemeinsam mit dem kantonalen Laboratorium Bern in Planung.

Empfehlungen des BLV

Das BLV empfiehlt, neue Kleider vor dem ersten Tragen immer zu waschen. So werden Textilchemikalien inkl. freie Farbstoffe aus dem Textilgewebe herausgewaschen und kommen somit nicht mehr in Kontakt mit der Haut des Menschen. 

Weitere Informationen

Letzte Änderung 09.10.2020

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