Wasser in Kontakt mit dem menschlichen Körper

Wasser gilt in der Gesetzgebung als Gebrauchsgegenstand, wenn es mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommt. Das BLV legt die gesetzlichen Anforderungen fest, damit das Wasser in Bädern und Duschanlagen keine Gesundheitsgefahr darstellt.

Duschraum

Das BLV nimmt Risikoevaluationen vor, um die Bestimmungen zur Qualität von Wasser festzulegen, das in Kontakt mit dem menschlichen Körper kommt. Diese Bestimmungen sind in der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) ausgeführt. Ihr Ziel ist es sicherzustellen, dass das Wasser die Gesundheit nicht gefährdet.

Bekämpfung von Legionellen

Legionellen sind Bakterien, die sich in sanitären Einrichtungen von Gebäuden entwickeln können. Die Inhalation von kontaminierten Wassertröpfchen kann eine akute Lungenentzündung (Legionellose) zur Folge haben.

Das BLV legt im Anhang 5 der TBDV die Höchstwerte für die Konzentration von Legionellen in Wasser von Duschen und Bädern fest. Es publiziert auch Empfehlungen zur Bekämpfung von Legionellen und zur Prävention der Legionellose (siehe «Weitere Informationen»). Diese Empfehlungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgearbeitet und richten sich hauptsächlich an die Ärzteschaft, die kantonalen Laboratorien, die Sanitärbranche sowie an Hauseigentümerinnen und -eigentümer. Ihr Ziel ist es, alle Akteure zu sensibilisieren, die eine Rolle bei der Reduktion der Legionellose-Fälle spielen können.

Aufgrund des Anstiegs an Legionärskrankheitsfällen wurde 2019 zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und dem Bundesamt für Energie (BFE) die Bildung eines Steuerungsausschusses sowie einer Fachgruppe zur Legionellosebekämpfung auf Stufe Bund beschlossen. Dabei sollen Wissenslücken – möglichst auf aktuellen Entwicklungen in Forschung und Technik basierend – aufgearbeitet und darauf aufbauend neue Massnahmen erarbeitet oder bestehende Massnahmen verbessert werden.
Das vorliegende Dokument fasst die aktuellen und geplanten Aktivitäten der Bundesämter zusammen.

Qualität von Badewasser

Das Wasser öffentlicher Schwimmbäder wird gewöhnlich mit bioziden Produkten desinfiziert, die Chlor enthalten. Dabei müssen die Konzentrationen der Desinfektionsmittel im Wasser sowie der Gehalt an Stoffen, die bei der Desinfektion entstehen, überwacht werden. Bei der Anwendung von Javelwasser zur Desinfektion kann insbesondere Chlorat entstehen. Deshalb schlägt das BLV Korrekturmassnahmen vor, mit denen die Konzentration an Chlorat minimal gehalten werden kann (siehe «Weitere Informationen»).

Wasserqualität künstlich angelegter Badeteiche

Das Wasser künstlich angelegter Badeteiche enthält im Gegensatz zu Schwimmbädern keine Desinfektionsmittel. Es muss jedoch die in der TBDV festgelegten hygienischen Bedingungen trotzdem erfüllen, damit die Gesundheit der Badegäste nicht gefährdet ist. Das BAG hat Empfehlungen ausgearbeitet, um die hygienischen Bedingungen trotz fehlender Desinfektionsmittel sicherzustellen.

Trinkwasser

Das Trinkwasser in der Schweiz ist von guter Qualität. Das BLV legt die gesetzlichen Bestimmungen fest, die sicherstellen, dass Trinkwasser keine Gefahr für die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten darstellt. Weitere Informationen sind auf unserer Webseite zu Trinkwasser zu finden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 07.03.2024

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