Dusch- und Badewasser
Das BLV legt verbindliche Anforderungen an Qualität und Hygiene von Dusch- und Badewasser fest und veröffentlicht Empfehlungen, um Gesundheitsrisiken, wie jene ausgehend von Legionellen, in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen zu minimieren.
Anforderungen an Dusch- und Badewasser
Das BLV legt die Anforderungen an die Qualität von Wasser fest, das mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommt. Dazu zählen Dusch- und Badewasser in öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie in Anlagen, die einem berechtigten, nicht ausschliesslich privaten Personenkreis offenstehen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass dieses Wasser kein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellt.
Rechtliche Grundlagen:
Desinfektion von Badewasser
Öffentliche Schwimmbäder desinfizieren das Wasser mit chlorhaltigen Biozidprodukten. Betreiberinnen und Betreiber müssen dabei sowohl die Konzentrationen der eingesetzten Desinfektionsmittel als auch die bei der Desinfektion entstehenden Nebenprodukte überwachen. Wird Javelwasser eingesetzt, kann insbesondere Chlorat entstehen.
Um die Chloratkonzentration möglichst gering zu halten, empfiehlt das BLV geeignete Korrekturmassnahmen:
BAG: Gute Wasser- und Luftqualität in Schwimmbädern
Wasserqualität künstlich angelegter Badeteiche
Künstlich angelegte Badeteiche kommen im Gegensatz zu Schwimmbädern ohne Desinfektionsmittel aus. Dennoch müssen sie die in der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) festgelegten hygienischen Anforderungen erfüllen. So stellen Betreiberinnen und Betreiber sicher, dass die Gesundheit der Badegäste nicht gefährdet wird.
Bekämpfung von Legionellen
Legionellen sind Bakterien, die sich in sanitären Einrichtungen von Gebäuden vermehren können. Werden keimbelastete Wassertröpfchen beim Duschen eingeatmet, kann dies zu einer akuten Lungenentzündung führen, der sogenannten Legionärskrankheit (Legionellose).
Empfehlungen zu Legionellen und Legionellose
Die gemeinsam vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und vom BLV herausgegebenen Empfehlungen haben zum Ziel, gesundheitliche Risiken durch Legionellen zu verringern und die Zahl der Erkrankungen zu senken. Sie bestehen aus mehreren Modulen und richten sich unter anderem an Vollzugsbehörden, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Sanitärinstallateure.
Das BAG und das BLV aktualisieren die Empfehlungen laufend in Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen. Überarbeitete Module werden schrittweise publiziert. Massgebend sind jeweils die Angaben zur aktuellen Version.
Ursprung, Eigenschaften und Ausbreitung von Legionellen
Krankheitsbilder, Diagnostik und Überwachung der Legionellose
Epidemiologische Abklärungen
Das Modul 8 wurde gestrichen. Die Definition von reiseassoziierten Fällen und das Vorgehen bei solchen findet sich neu in Modul 6.
Das Modul 9 «Abklärung von Legionelloseausbrüchen auf lokaler und regionaler Ebene» finden Sie auf der ALEK-Plattform. Das Modul besteht aus einem Handbuch, einem Praxisleitfaden und den entsprechenden Hilfsmitteln.
Selbstkontrolle und Vorgehen im Kontaminationsfall
Legionellenprävention und Bekämpfungsmassnahmen in Gebäuden und technischen Anlagen
Modul 11 – Sanitäre Installationen: Planung, Betrieb, Renovation, Legionellen-Höchstwerte, Sanierung
Modul 12 – Spitäler und Pflegeheime
Modul 13 – Schwimmbäder und Sprudelbecken
Modul 14 – Kühlsysteme, Raumlufttechnik und Befeuchtungsanlagen
Modul 15 – Hotels und andere vorübergehende Übernachtungsorte








