Geschirr, Küchenutensilien und Verpackungen enthalten Stoffe, die in Lebensmittel übergehen und dadurch ein Risiko für die Gesundheit bedeuten können. Der Umgang mit diesen Materialien und Gegenständen ist gesetzlich geregelt.
Unter Lebensmittelkontaktmaterialien versteht man alle Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, wie Verpackungen und Behältnisse, Küchenutensilien, Besteck und Geschirr. Kunststoffe zählen in der Schweiz zu den am meisten verwendeten Materialien.
Die Sicherheit von Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, muss bewertet werden, da chemische Stoffe von den Materialien in Lebensmittel übergehen können. Im Rahmen der Selbstkontrolle muss der Inverkehrbringer gewährleisten, dass ein möglicher Übergang in Lebensmittel keine Sicherheitsbedenken aufwirft. Zudem darf weder die Zusammensetzung der Lebensmittel in inakzeptabler Weise verändert noch die Qualität der Lebensmittel (etwa in Bezug auf Geschmack und/oder Geruch) beeinträchtigt werden. Die Lebensmittelkontaktmaterialien müssen in Übereinstimmung mit den schweizerischen Rechtsvorschriften – einschliesslich der guten Herstellungspraxis – hergestellt werden.