Lebensmittel, Kosmetika und Spielzeug online einkaufen

Das Lebensmittelrecht gilt auch für das Internet. Nur Produkte, die alle Anforderungen erfüllen und sicher sind, dürfen in den Verkehr gebracht werden. Trotzdem ist beim Onlinekauf von Lebensmitteln, Spielsachen und Kosmetika besondere Vorsicht geboten, vor allem beim Einkauf auf ausländischen Online-Plattformen. Denn das schweizerische Lebensmittelrecht deckt die Einfuhr von Produkten für die private häusliche Verwendung nicht ab.

Meldungen zu nicht konformen Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, insbesondere Spielsachen und Kosmetika, die über Onlineshops verkauft werden, nehmen zu. Neben seriösen Anbietern gibt es auch Verkäufer, die gesundheitlich bedenkliche Produkte anbieten. Allgemein gilt: Beim Kauf von Produkten aus unsicherer Quelle im Internet ist Vorsicht geboten.

Schweizer Lebensmittelrecht gilt nur in der Schweiz

Das Schweizer Lebensmittelrecht fordert einen hohen Sicherheitsstandard und lässt nur sichere Produkte zu. Onlineshops mit einem Standort in der Schweiz werden von den kantonalen Vollzugsstellen regelmässig kontrolliert. Sie müssen bei der zuständigen kantonalen Behörde gemeldet sein.

Ausländische Onlineshops unterstehen nicht der Schweizer Gesetzgebung. Es ist möglich, dass sie Produkte anbieten, die nach Schweizer Lebensmittelrecht nicht verkehrsfähig, also nicht sicher, sind. Für die Kontrolle der ausländischen Onlineshops sind die Behörden im entsprechenden Land zuständig.

Die Konsumierenden haben daher eine wichtige Eigenverantwortung. Es ist Vorsicht geboten beim Online-Einkauf für den privaten Konsum. Dies gilt insbesondere bei unbekannten und ausländischen Onlineshops.

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Letzte Änderung 27.03.2024

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