Mit Kontrollen an der Grenze und im Inland wird überprüft, inwieweit die Lebensmittelbranche ihre Verantwortung wahrnimmt und damit Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände ohne Gesundheitsrisiko konsumiert bzw. verwendet werden können.
Im Fokus
Bericht: Nationales Kontrollprogramm für bestimmte Kräuter und Gewürze
Die Europäische Union hat Kräuter und Gewürze auf die Liste der Lebensmittel gesetzt, bei denen das Betrugsrisiko besonders hoch ist. Aus diesem Grund wurde eine Kampagne zur Kontrolle dieser Produkte durchgeführt, um zu überprüfen wie weit Konsumentinnen und Konsumenten vor täuschenden und potenziell gefährlichen Produkten geschützt sind. Die Schweiz konnte auch daran teilnehmen. Das BLV koordinierte diese Kontrollkampagne auf Schweizer Ebene in Zusammenarbeit mit den kantonalen Vollzugsorganen. Der folgende Bericht erläutert die Ziele und Ergebnisse der nationalen Kampagne.
EU Kontrollplan: Herbs and spices (2019-2021) (europa.eu)
Der Bund ist zuständig für die Kontrolle der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände an der Grenze, die Kantone für die amtlichen Kontrollen im Inland. Zur Kontrolle von Produkten werden risikobasiert Einzelstichproben erhoben oder es werden amtliche Kontrollkampagnen durchgeführt. Zu gewissen bedeutenden Themen werden national koordinierte Kampagnen organisiert oder nationale Auswertungen vorgenommen. Dabei geht es um die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und die Aufdeckung von betrügerischen Praktiken.
Kontrollen an der Grenze
Jährliche Kontrollprogramme pflanzliche Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Das BLV führt in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden und den kantonalen Lebensmittvollzugsbehörden jährlich Grenzkontrollen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen durch. Dabei werden jeweils aktuelle Schwerpunkte gesetzt. Das BLV fasst die Resultate zusammen und veröffentlicht einen Kontrollbericht.
Jährliche Kontrollprogramme tierische Lebensmittel
Der grenztierärztliche Dienst des BLV führt jährlich Grenzkontrollen von Lebensmitteln tierischer Herkunft durch, die im Luftverkehr aus Drittstaaten importiert werden. Dabei werden jeweils aktuelle Schwerpunkte gesetzt. Das BLV veröffentlicht jährlich den Kontrollbericht.
Kontrollen im Inland
Amtliche Betriebs- und Produktkontrollen
Die Kantone vollziehen im Inland das Lebensmittelgesetz und stellen die Lebensmittelkontrolle sicher. Sie kontrollieren Betriebe, welche Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände auf den Markt bringen. Weiter analysieren sie Proben von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen auf ihr Gesundheitsrisiko hin. Das BLV veröffentlicht einen Gesamtbericht über die Kontrollen in den Kantonen.
Nationales Fremdstoffuntersuchungsprogramm (NFUP) in Lebensmitteln tierischer Herkunft
Das jährlich durchgeführte NFUP liefert eine nationale Übersicht über das Vorkommen von Fremdstoffen in Lebensmitteln tierischer Herkunft. Zudem wird durch die Durchführung des Programmes die Exportberechtigung der Schweiz für Tiere und Lebensmittel tierischer Herkunft in die Länder der EU garantiert.
Lebensmittelkontrolle im Bereich GVO
Jedes Jahr untersuchen die kantonalen Vollzugsbehörden mehrere hundert Lebensmittelproben auf Anteile gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Das BLV erstellt jährlich einen zusammenfassenden Bericht über die Ergebnisse dieser Kontrollen.
Lebensmittelkontrolle im Bereich Pflanzenschutzmittel
Die kantonalen Vollzugsbehörden untersuchen jedes Jahr eine Vielzahl von Lebensmittelproben auf Pflanzenschutzmittel. Das BLV erstellt jährlich einen zusammenfassenden Bericht über die Ergebnisse dieser Kontrollen.
Lebensmittelkontrolle im Bereich Lebensmittelbetrug
Der Bund hat zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug in der Schweiz die Plattform „Coordination Food Fraud“ (COFF) ins Leben gerufen. Diese setzt sich aus verschiedenen Bundesämtern (BLV, BLW, OZD, Fedpol) und kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden zusammen. Abhängig von aktuellen Themen werden dazu Kontrollprogramme umgesetzt. Das BLV veröffentlicht zusammenfassende Berichte zu den einzelnen Kontrollprogrammen.
Im Rahmen einer europäischen Kampagne zur Betrugsbekämpfung wurden 49 Thunfischproben auf Histamin, Nitrite und Kohlenmonoxid (CO) untersucht: Diese Stoffe werden manchmal in der Lebensmittelindustrie verwendet, damit der Thunfisch seine Farbe behält, auch wenn er nicht mehr frisch ist.
Ergebnisse:
- Histamin: Bei keiner Probe wurde der erlaubte Höchstwert überschritten. Histamin kann allergische Reaktionen auslösen
- Nitrite: Keine Probe enthielt diese im Fisch verbotenen Stoffe
- Kohlenmonoxid: Zwei Proben aus Vietnam enthielten aussergewöhnlich hohe Werte, was darauf hindeutet, dass die Produkte behandelt wurden. Die vietnamesischen Behörden wurden informiert, damit sie dem Fall nachgehen können
Weitere Kontrollprogramme
Je nach Schwerpunkt und Aktualität werden punktuell weitere Kontrollprogramme mit Proben aus der Schweiz und aus Importwaren durchgeführt.
Im Rahmen einer Kampagne von 27 europäischen Ländern sind in der Schweiz Webseiten beanstandet worden, auf denen Lebensmittel online verkauft werden. Bei der koordinierten Aktion, die im September 2017 in Zusammenarbeit mit der EU durchgeführt wurde, hat das BLV in der Schweiz 33 nicht-konforme Online-Seiten aufgezeigt. Die Kampagne fokussierte auf Webseiten zu Nahrungsergänzungsmitteln mit nicht erlaubten, gesundheitsbezogenen Anpreisungen zu Knochen- und Gelenkerkrankungen sowie vier nicht erlaubten neuartigen, nicht erlaubten Lebensmitteln.
Auch Produkte, welche über das Internet angeboten werden, müssen die lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht alle Online-Anbieter die lebensmittelrechtlichen Vorgaben kennen. So stellte das BLV bei den 33 geprüften Webseiten in der Schweiz Mängel fest. Die Angebote waren teils grenzüberschreitend ausgerichtet, teils waren die zuständigen Lebensmittelunternehmer nicht im jeweiligen Land ansässig.
Durch den Frost im Frühjahr 2017 wurden bei der Ernte der Aprikosen massive Ausfälle befürchtet. Dadurch erhöhte sich das Risiko, dass ausländische Aprikosen als «Walliser Aprikosen» verkauft und Konsumentinnen und Konsumenten getäuscht würden. Die Plattform COFF (Coordination Food Fraud), eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern mehrerer Bundesämter zur Koordination der Bekämpfung des Lebensmittelbetrugs, entschied sich, dem nachzugehen.
Die Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (DVSV) des Kantons Wallis führte darauf eine Untersuchung durch, um die Herkunft der Aprikosen zu prüfen. Damit liess sich der Nachweis erbringen, dass die 36 untersuchten Proben von Aprikosen tatsächlich aus dem Wallis stammten. Die Deklaration der Herkunft der Früchte auf der Verpackung war korrekt; die Konsumentinnen und Konsumenten wurden nicht getäuscht.
Mit Kontrollen der Etikettierung und Herkunftsangabe sowie der Echtheit von Lebensmittel wurde geprüft, ob bei Honig und Fischen betrügerische Praktiken bzgl. der Vermarktung angewendet werden.
Anfang 2013 wurde in Europa ein Betrugsfall von nicht deklariertem Pferdefleisch in Rindfleischprodukten aufgedeckt. Nach diesem Pferdefleischskandal wurden im europäischen Raum in zwei umfangreichen Kontrollprogrammen Fleischprodukte auf nicht deklariertes Pferdefleisch untersucht. Zudem haben die Kontrollbehörden unverarbeitetes Pferdefleisch auf Arzneimittelrückstände getestet. Die Schweiz hat sich ebenfalls an diesem Kontrollprogramm beteiligt.
Bund und Kantone haben gemeinsam ein nationales Kontrollprogramm von Pestizidrückständen und anderen Schadstoffen in Babynahrung durchgeführt.
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Kontrollen im Inland
Amtliche Betriebs- und Produktkontrollen
Weitere Berichte
Letzte Änderung 17.09.2024