Unerlaubte Stoffe

Gewisse Stoffe werden unrechtmässig Lebensmitteln wie Nahrungsergänzungsmitteln, Sportlerprodukten oder Produkten zur Gewichtsabnahme zugesetzt, obwohl sie gesundheitsschädigend sind.

2,4-Dinitrophenol (DNP)

2,4-Dinitrophenol (DNP) ist eine Industriechemikalie und wird unrechtmässig in Nahrungsergänzungsmitteln, Produkten für Sportlerinnen und Sportler sowie Schlankheitsmitteln eingesetzt. DNP führt zu schwerwiegenden, lebensbedrohlichen Vergiftungserscheinungen. Das BLV rät dringend von jeglichem Konsum ab.

Dimethylamylamin (DMAA)

DMAA ist eine chemische Substanz, die unter anderem zur Gewichtsreduktion oder zur Steigerung der sportlichen Leistung eingesetzt wird. Aufgrund ihrer schwerwiegenden Nebenwirkungen rät das BLV dringend von jeglichem Konsum ab.

Monascus Purpureus (Rotschimmelreis)

Rotschimmelreis ist ein Fermentationsprodukt von gewöhnlichem Reis mit Schimmelpilzstämmen der Gattung Monascus. In der Schweiz darf Monascus purpureus (Rotschimmelreis, rote Reishefe) weder als Lebensmittel noch als Arzneimittel vermarktet werden. Als Lebensmittel darf er nicht verwendet werden, da dabei erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen.

Senna

Die Früchte und Blätter von Senna sind pharmakologisch wirksam und haben eine abführende Wirkung. Sie sind beispielsweise in Kräutertees mit Indikationen «Gewichtsreduktion», «Detox» oder «Verstopfung» enthalten. Als Lebensmittel dürfen sie in der Schweiz nicht vermarktet werden, da erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen.

Letzte Änderung 04.02.2022

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