Es ist nicht immer einfach, Produkte in die Kategorien Lebensmittel, Medikamente und Gebrauchsgegenstände einzuordnen. Abgrenzungskriterien helfen bei der Klassifizierung.
Während in einigen Ländern in Europa gewisse Produkte als Lebensmittel eingestuft werden, gelten sie in anderen als Medikamente. Um solche Unterschiede zu vermeiden, haben Swissmedic und das BLV Kriterien zur Zuordnung der Produkte erarbeitet (siehe Bericht unter „Weitere Informationen“). Sie berücksichtigen sowohl das Schweizer Recht und die schweizerische Gerichtspraxis wie auch dasjenige der EU und die Gerichtspraxis in der EU.
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Letzte Änderung 21.10.2021