Verantwortung für sichere Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände

Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände müssen grundsätzlich sicher sein und dürfen die Gesundheit der Menschen nicht gefährden. Auch täuschende Angaben, zum Beispiel zur Zusammensetzung oder irreführende Bewerbung, sind bei Lebensmitteln, Kosmetika und Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, verboten. Um die Sicherheit und den Täuschungsschutz zu gewährleisten, tragen alle Akteure eine Verantwortung: Herstellerinnen und Inverkehrbringer, der Bund, die Kantone und die Konsumentinnen und Konsumenten.

Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sind in der Schweiz durch das Lebensmittelrecht geregelt. Dieses sieht vor, dass nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen und der Täuschungsschutz bei Lebensmitteln, Kosmetika und Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, gewährleistet sein muss. Um diese Grundsätze sicherzustellen, tragen die Akteure folgende Verantwortlichkeiten:  

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Letzte Änderung 26.03.2024

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