Trinkwasser

Das Trinkwasser in der Schweiz ist von guter Qualität. Das BLV legt die gesetzlichen Bestimmungen fest, die sicherstellen, dass Trinkwasser keine Gefahr für die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten darstellt.

Un bicchiere riempito di acqua limpida

Das BLV legt die gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Trinkwasserqualität fest. Diese Bestimmungen sind in der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen festgehalten. Sie dienen dazu, die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen, und beruhen auf einem Konsum von 2 Litern Wasser pro Tag.  

Überwachung der Trinkwasserqualität

Die Wasserversorger und die Eigentümer öffentlicher Gebäude sind für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich und müssen dieses regelmässig kontrollieren.

Die kantonalen Laboratorien sind für die Überwachung der Wasserversorger verantwortlich. Trinkwasser ist das von den kantonalen Behörden am strengsten überwachte Lebensmittel.

Landesweite Bewertung der Trinkwasserqualität

Das Trinkwasser ist in der Schweiz im Allgemeinen von guter Qualität. Die Qualität wird vom BLV auf der Grundlage von Kriterien bewertet, die im Protokoll Wasser und Gesundheit festgehalten sind. Das BLV und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) haben 2017 Ziele für die Schweiz festgelegt im Einklang mit der UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Die Umsetzung dieses Protokolls sieht vor, dass ein Land alle drei Jahre eine Evaluation der gesundheitlichen Aspekte von Trinkwasser und der damit verbundenen Wasserbewirtschaftung vornehmen muss.

Der neuste Bericht über die Jahre 2019-2021 (siehe "Weitere Informationen") zeigt, dass die Schweiz bei der Zielerreichung dank der hohen Qualität der Wasserressourcen und des abgegebenen Trinkwassers sowie der bestehenden Infrastruktur auf Kurs ist. Nach wie vor bestehende Herausforderungen betreffen die Anpassung an den Klimawandel, die Prävention eines lokalen Wassermangels, den Schutz von Wasserressourcen und die Reduktion von Mikroverunreinigungen in Gewässern und im Trinkwasser.

Wasser in Kontakt mit dem menschlichen Körper

Wasser gilt in der Gesetzgebung dann als Gebrauchsgegenstand, wenn es mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommt. Das BLV legt die gesetzlichen Anforderungen fest, damit das Wasser aus Bädern und Duschanlagen keine Gesundheitsgefahr darstellt. Detaillierte Informationen sind auf unserer Webseite zu Wasser, das mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommt, zu finden.

Weitere Informationen

Im Detail

Protokoll Wasser und Gesundheit

Informationen und Leitfaden

Spezifische Fremdstoffe

Letzte Änderung 13.12.2022

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