Milchprüfung

Selbstkontrolle und amtliche Kontrollen stellen die Milchqualität auf den Milchviehbetrieben sicher. Für die Durchführung, Organisation und Koordination der eigentlichen Milchprüfung ist die Milchbranche zuständig.

Trinkglas mit Milch

Wie in der ganzen Lebensmittelproduktion gilt auch in der Milchproduktion auf allen Produktionsstufen das Prinzip der Selbstverantwortung. Amtliche Kontrollen ergänzen dieses Prinzip.

Die Milchviehbetriebe werden alle vier Jahre von einem kantonalen Milchinspektor auf die hygienischen Anforderungen gemäss der Verordnung für die hygienische Milchproduktion überprüft. Zusätzlich organisiert und koordiniert die Milchbranche die eigentlichen Milchprüfungen. Das Labor, welches die Prüfungen durchführt, bestimmt die Branche im Einvernehmen mit dem BLV.

Milchprüfung

Die Suisselab AG in Zollikofen führt die Milchprüfung durch. Sie organisiert im Auftrag des BLV und der Branche die Probesammeltouren und die Untersuchung der Proben. Die Milch jedes Produzenten wird zweimal monatlich geprüft.

Bei der Milchprüfung werden die Proben auf drei Kriterien untersucht:

  • Die Keimzahl ist ein Mass für die Hygiene.
  • Die Zellzahl erlaubt Rückschlüsse auf die Tiergesundheit. Sie ist zum Beispiel bei Euterentzündungen erhöht.
  • Das dritte Kriterium, die Hemmstoffe, könnten auf Antibiotikarückstände hinweisen. Milch darf auch deshalb keine Hemmstoffe enthalten, weil diese die Weiterverarbeitung zu Käse und Joghurt behindern würden.

Milch entspricht den Anforderungen, wenn die Keimzahl 80‘000 und die Zellzahl 350‘000 nicht übersteigt. Beim Hemmstoffnachweis muss jede Probe negativ sein (Verordnung über die Hygiene bei der Milchproduktion VHyMP Art. 8). Entspricht die geprüfte Milch diesen Anforderungen nicht, wird je nach Resultat eine Beanstandung oder eine Milchliefersperre ausgesprochen.

Beanstandung

Eine Beanstandung wird ausgesprochen, wenn die abgelieferte Milch bezüglich Keimzahl und Zellzahl nicht den oben erwähnten Anforderungen der VHyMP entspricht. Als Monatsergebnis für die Beanstandung gilt das Resultat aus dem geometrischen Mittelwert von zwei Monatsproben. Dieses Resultat ergibt den Monatsbericht. Liegt in einem Monat ausnahmsweise nur ein Ergebnis vor, so wird dieses anstelle des geometrischen Mittelwerts verwendet.

Das Prüfergebnis wird den Milchproduzenten in der Regel elektronisch durch E-Mail oder SMS mitgeteilt. Die Einzelergebnisse sowie die Prüfberichte können mit dem entsprechenden Zugang bei der Datenbank Milch DBMilch.ch abgerufen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, bei der TSM Treuhand Bern eine schriftliche Zustellung des Monatsberichts zu beantragen.

Milchliefersperre

Die Milchliefersperre wird verfügt, wenn bei der Keimzahl drei Beanstandungen innert vier Monaten, bei der Zellzahl vier Beanstandungen innert fünf Monaten vorliegen und beim Hemmstoff bei jeder positiven Probe.

Im Anschluss an eine Milchliefersperre, die wegen erhöhter Keim- oder Zellzahl ausgesprochen wurde, überprüfen die kantonalen Behörden die Betriebssituation. Zudem wird eine sogenannte Nachsperre angeordnet, wenn in den zwei auf eine solche Sperre folgenden Einzelproben ein Kriterium nicht den Anforderungen entspricht.

Auch nach einer Sperre wegen eines positiven Hemmstoffnachweises kann eine Überprüfung der Betriebssituation angeordnet werden. Auf jeden weiteren positiven Hemmstoffnachweis folgt eine weitere Sperre.

Ergebnisse der Milchprüfung

Die Ergebnisse der Milchprüfung werden jährlich zusammengestellt und veröffentlicht.

Nationales Untersuchungsprogramm Milchprodukte

Mit einem national koordinierten Untersuchungsprogramm wurden von 2002 bis 2010 Milch und Milchprodukte überwacht. Im Rahmen des Untersuchungsprogramms 2008 beurteilten die Vollzugsbehörden erstmals auch die Anwendung von Art. 66 der Hygieneverordnung (HyV) in den verschiedenen Betriebskategorien. Die Untersuchung wurde bis 2011 weitergeführt, um einen mehrjährigen Vergleich zu ermöglichen.
Die Ergebnisse 2011 (mit einer Mehrjahresauswertung 2008-2011) finden sich unter „Weitere Informationen“.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 21.11.2023

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