Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln

Die bisherigen zulässigen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln richteten sich nach dem Tagesbedarf eines Nährstoffes. Das neue Höchstmengenkonzept orientiert sich nun am Gesundheitsschutz und basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Eine der Grundlagen für das neue Konzept ist die Publikation des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) «Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln» (2018) . Das Konzept arbeitet für die einzelnen Nährstoffe mit tolerierbaren oberen Aufnahmegrenzen (UL) und berücksichtigt die unterschiedliche Aufnahme eines jeden Nährstoffes: über die normale tägliche Ernährung (Basisaufnahme), über angereicherte Lebensmittel sowie über Nahrungsergänzungsmittel oder über Lebensmittel für Sportlerinnen und Sportler.

Für diese unterschiedlichen Lebensmittelkategorien gibt es eine Unterteilung der Nährstoffe in vier Gruppen, von unkritischen Stoffen über kritische Stoffe mit Höchstmengen bis hin zu Stoffen, bei denen Höchstmengen und Warnhinweise nötig sind.

Das Höchstmengenmodell im Detail

Das Konzept berücksichtigt, dass für jeden Nährstoff die tolerierbare obere Aufnahmegrenze («Tolerable Upper Intake Level», UL) nicht überschritten wird. Dafür wurde zudem eine Gesamtbetrachtung über die Aufnahme eines Nährstoffes über die normale tägliche Ernährung (Basisaufnahme, BA), angereicherte Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, resp. Lebensmittel für Sportlerinnen und Sportler gemacht.

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Die Differenz zwischen dem Tolerable Upper Intake Level (UL) und der Basisaufnahme (BA) ist die Menge pro Nährstoff, welche für angereicherte Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, resp. Lebensmittel für Sportlerinnen und Sportler zur Verfügung steht. Nach welchem Muster diese «Restmenge» (UL- BA) auf diese zwei Produktekategorien verteilt wird, wird im Folgenden erklärt.

Verteilung der Restmenge (UL- BA)

Für die Verteilung der Restmenge wurden die Stoffe in vier Gruppen eingeteilt:

  • Gruppe 1: unkritische Stoffe; für die Stoffe dieser Gruppe soll kein Höchstwert mehr festgelegt werden.
  • Gruppe 2: Stoffe mit grossem Abstand UL – BA (d.h. mit grosser Restmenge bzw. tiefem Risiko, den UL zu überschreiten);
  • Gruppe 3: Stoffe mit kleinem Abstand UL – BA (d.h. Stoffe mit kleiner Restmenge bzw. hohem Risiko, den UL zu überschreiten).

Für Gruppe 2 und 3 wird jeweils die verfügbare Restmenge eines Nährstoffs zwischen angereicherten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln oder Lebensmittel für Sportlerinnen und Sportler im Verhältnis 1:3 verteilt. Die Aufteilung der jeweiligen Restmenge im Verhältnis von 1:3 auf angereicherte Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel resp. Lebensmittel für Sportlerinnen und Sportler gewährleistet, dass einerseits angereicherte Lebensmittel in der Tagesration eine signifikante Menge an einem Nährstoff enthalten und andererseits Nahrungsergänzungsmittel Nährstoffkonzentrate darstellen.

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  • Gruppe 4: Stoffe bei welchen, ab mittel-tiefen Dosierungen Nebenwirkungen bzw. Interaktionen auftreten können und deshalb ein Warnhinweis notwendig ist. Dieser Gruppe werden Vitamin K und Magnesium zugeteilt. Bei der Anreicherung sollen die Höchstwerte unterhalb die Schwelle für die Warnhinweise festgelegt werden. Bei Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln für Sportlerinnen und Sportler werden die bisherigen Werten beibehalten, unter der Voraussetzung, dass ab einer bestimmten Dosierung, die entsprechenden Warnhinweise angebracht werden.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 10.12.2021

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