Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen

Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen zur Unterstützung einer einheitlichen Auslegung der Lebensmittelgesetzgebung und Unterstützung bei den Vollzugsaufgaben.

Weisungen

Weisungen sind verbindliche Anordnungen des BLV zur Aufsicht und Koordination des LMG gegenüber den Vollzugsbehörden. Weil sie Auswirkungen auf Dritte haben können, werden sie allenfalls zusätzlich im Handelsamtsblatt publiziert.

Kontrollhandbuch für amtliche Kontrollen in Schlachtbetrieben und Checklisten

Kontrollhandbücher dienen dem Vollzug als Hilfsmittel für die Kontrollen im Primärbereich und im Schlachthof. Für die Tierhaltenden bieten sie eine Orientierung und Information darüber, was vom Vollzug kontrolliert wird.

Handbücher zur Abklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche

Das BLV stellt auf der Plattform «Abklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche (ALEK)» Unterlagen zur Verfügung, um solche Krankheitsausbrüche bewältigen zu können. ALEK richtet sich an Mitarbeitende kantonaler Behörden und Behörden des Bundes, die mit der Abklärung solcher Ereignisse beauftragt sind.

Kriterien für die Abgrenzung zwischen Medikamenten, Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen

Es ist nicht immer einfach, Produkte in die Kategorien Lebensmittel, Medikamente und Gebrauchsgegenstände einzuordnen. Abgrenzungskriterien helfen bei der Klassifizierung.

Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln

Die bisherigen zulässigen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln richteten sich nach dem Tagesbedarf eines Nährstoffes. Das neue Höchstmengenkonzept orientiert sich nun am Gesundheitsschutz und basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Informationsschreiben

Mit Informationsschreiben werden Empfehlungen und Mitteilung des Standpunktes des BLV zu Sachfragen veröffentlicht. Sie dienen auch der Information über die Auslegung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen durch BLV und Kantonschemiker.

Leitlinien für gute Verfahrenspraxis

Artikel 80 LGV sieht vor, dass die Lebensmittelwirtschaft Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis erstellen kann. Solche Leitlinien obliegen der Genehmigung durch das BLV, werden aber nicht vom BLV zur Verfügung gestellt. Die genehmigten Leitlinien können beim verantwortlichen Verband bezogen werden. Inwieweit das aktuelle Lebensmittelrecht berücksichtigt wurde, ist bei den zuständigen Verbänden nachzufragen.

Untersuchung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen

Auf dieser Seite sind die Methoden zur Untersuchung und zur Probenahme gemäss Art. 25 des Lebensmittelgesetz zu finden. Es liegt in der Verantwortung der Laboratorien die Eignung dieser Methoden für die geplanten Untersuchungen zu prüfen.

Archiv zum alten Lebensmittelrecht

Während den Übergangsfristen sind die hier publizierten Dokumente weiterhin gültig und besitzen Rechtskraft. Die dazugehörigen Rechtstexte können in der Systematischen Rechtssammlung aufgerufen werden.

Letzte Änderung 15.05.2020

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