Rechts- und Vollzugsgrundlagen

Aktuell

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Offenverkauf von Backwaren, Täuschungsschutz und Food Waste

30.09.2022: Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 30. September 2022 die Vernehmlassung zur Anpassung des Schweizer Lebensmittelrechts eröffnet. Im Zentrum stehen dabei der Offenverkauf von Backwaren und tiefgekühlten Lebensmitteln, der Täuschungsschutz, Food Waste, die Information auf Lebensmittelverpackungen sowie die Harmonisierung mit der EU. Das vorgeschlagene Recht soll ermöglichen, den Gesundheits- und Täuschungsschutz in der Schweiz auf dem gleichen Niveau wie in den Nachbarländern zu halten und allfälligen Handelshemmnissen vorzubeugen. Insgesamt sind 23 Verordnungen betroffen.

Rechts- und Vollzugsgrundlagen

Lebensmittelrecht 2017

Mehr Schutz für die Gesundheit und vor Täuschung, weniger Barrieren für den Handel: Dies sind die Kernpunkte des neuen Schweizer Lebensmittelrechts. Es tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.

Bewilligung und Meldung

Gewisse Lebensmittel und Verfahren bedürfen in der Schweiz einer Bewilligung. Andere benötigen lediglich eine Meldung. Lebensmittel dürfen in den Verkehr gelangen, sofern sie sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen

Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen zur Unterstützung einer einheitlichen Auslegung der Lebensmittelgesetzgebung und Unterstützung bei den Vollzugsaufgaben.

Vernehmlassungen

Zusammenstellung von Unterlagen zu laufenden Anhörungen sowie Informationen zu gesetzlichen Regelungen, die bereits verabschiedet wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind.

Gesetzgebung

Alle Gesetze und Verordnungen im Bereich Lebensmittel, Ernährung und Gebrauchsgegenstände in der Übersicht.

Letzte Änderung 30.09.2022

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