Mehr Schutz für die Gesundheit und vor Täuschung, weniger Barrieren für den Handel: Dies sind die Kernpunkte des neuen Schweizer Lebensmittelrechts. Es tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.
Gewisse Lebensmittel und Verfahren bedürfen in der Schweiz einer Bewilligung. Andere benötigen lediglich eine Meldung. Lebensmittel dürfen in den Verkehr gelangen, sofern sie sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen zur Unterstützung einer einheitlichen Auslegung der Lebensmittelgesetzgebung und Unterstützung bei den Vollzugsaufgaben.
Zusammenstellung von Unterlagen zu laufenden Anhörungen sowie Informationen zu gesetzlichen Regelungen, die bereits verabschiedet wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind.