Weisungen

Weisungen sind verbindliche Anordnungen des BLV zur Aufsicht und Koordination des LMG gegenüber den Vollzugsbehörden.

Weisungen beziehen sich auf das am Publikationsdatum geltende Recht. Auch bei Verweisen auf altes Recht behalten diese Dokumente ihre Gültigkeit.

Weisungen

Archiv zum alten Lebensmittelrecht

Während den Übergangsfristen sind die hier publizierten Dokumente weiterhin gültig und besitzen Rechtskraft. Die dazugehörigen Rechtstexte können in der Systematischen Rechtssammlung aufgerufen werden.

Letzte Änderung 22.05.2024

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