Aufgaben und Funktionen im kantonalen Veterinärdienst
Die Aufgaben des Veterinärdienstes Schweiz werden durch verschiedene Fachpersonen wahrgenommen. Ihre Aus-, Weiter- und Fortbildung ist in der Bildungsverordnung geregelt. Alle offiziellen Informationen zu den Weiter- und Fortbildungen sind auf der Seite Weiter- und Fortbildung Veterinärdienst zusammengestellt.
Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte
Sie leiten den kantonalen Veterinärdienst. Zu ihren Aufgaben gehören u.a.:
- Die Überwachung der Tiergesundheit und des Tierschutzes im Kantonsgebiet;
- Die Aufsicht über den Viehhandel und über die Fleischhygiene in den Schlachtanlagen;
- Das Erteilen von Bewilligungen für Tierversuche und für die Haltung von Wildtieren;
- Die Durchführung von Untersuchungen im Rahmen der nationalen oder kantonalen
Seuchenüberwachungsprogramme;
- Die Ausbildung der Organe der Tierseuchenpolizei;
- In bestimmten Kantonen das Führen der Tierseuchenkasse und die Kontrolle der tierärztlichen Privatapotheken.
Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte können Aufgaben im Veterinärdienst dem amtlichen Tierarzt bzw. der amtlichen Tierärztin zuweisen.
Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte
Sie üben alle Aufgaben im öffentlichen Veterinärwesen aus. Sie sind dank der breiten Weiterbildung und der regelmässigen Fortbildung für sämtliche Vollzugsaufgaben befähigt und polyvalent im Veterinärdienst einsetzbar.
Alle tierärztlichen Fleischkontrolleurinnen und Fleischkontrolleure müssen die Qualifikationen der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte erfüllen.
Leitende amtliche Tierärztinnen und Tierärzte
Diese Funktion entspricht einem Karriereschritt im Veterinärdienst. Leitende amtliche Tierärztinnen und leitende amtliche Tierärzte üben die gleichen Funktionen aus wie die amtliche Tierärztin und der amtliche Tierarzt, können aber zusätzlich mit Führungsaufgaben betraut werden.
Amtliche Fachexpertinnen und Fachexperten
Sie übernehmen Aufgaben in einem Spezialgebiet, die von der Gesetzgebung nicht zwingend von amtlichen Tierärztinnen oder Tierärzten übernommen werden müssen, z.B. im Vollzug der Tierschutzgesetzgebung. Sie haben einen naturwissenschaftlichen Hochschulabschluss (Veterinärmedizin, Medizinalberuf, Biologie, Zoologie, Agronomie). Sie sind nicht zu verwechseln mit externen Experten, welche für die Bearbeitung von spezifischen Fachfragen jederzeit zugezogen werden können.
Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten
Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten Schlachttier- und Fleischuntersuchung arbeiten unter der Aufsicht einer amtlichen Tierärztin oder eines amtlichen Tierarztes. Sie entsprechen den bisherigen nichttierärztlichen Fleischkontrolleurinnen und Fleischkontrolleuren. Im Rahmen der Äquivalenz mit dem EU-Hygienerecht ist die Beschreibung der Anforderungen an die nichttierärztlichen Fleischkontrolleurinnen und Fleischkontrolleure zwingend.
Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten werden für weitere Aufgaben im öffentlichen Veterinärdienst eingesetzt, vorwiegend für Kontrollen und Datenerhebungen.