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Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK)

Die BLK unterstützt Bundesämter bei ihrer Aufsicht über Behörden, die für den Vollzug entlang der Lebensmittelkette zuständig sind. Ziel der Aufsicht ist es, diesen Vollzug schweizweit zu harmonisieren und die Sicherheit von Lebensmitteln zu gewährleisten.

Die Lebensmittelkette

Viele rechtliche Grundlagen steuern die Herstellung eines Lebensmittels – vom Feld bis auf den Teller. Hinter dem Begriff Lebensmittelkette verbirgt sich ein System, das den gesamten Geltungsbereich des Lebensmittelrechts umfasst.

Die Sicherheit und die Konformität von Lebensmitteln zu gewährleisten, ist eine komplexe Aufgabe. Die föderale Struktur der Schweiz verteilt die Aufgabe des Vollzugs auf Behörden der Kantone und des Bundes. Dadurch sind viele Behörden für den Vollzug und die Sicherheit der Lebensmittel zuständig.

Film über die Kontrollen Lebensmittelsicherheit in der Schweiz

Aufsicht über den Vollzug

Die Oberaufsicht des Bundes betrifft alle Bereiche der Lebensmittelkette. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben:

Die Zuständigkeit für die Oberaufsicht in der EU liegt bei der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz (DG SANTE) (auf Englisch).

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das BLV beauftragen die BLK, die Aufsicht wie folgt umzusetzen:

  • Planung für die Aufsicht risikobasiert entwickeln und umsetzen
  • Themen bearbeiten, auswerten und Ergebnisse publizieren
  • Gute Praxisbeispiele verbreiten
  • Massnahmen der Kantone nachverfolgen
  • Wirksamkeit der Massnahmen prüfen

Die Behörden werden frühzeitig in die Planung einbezogen. Dies dient der Transparenz und Qualität.

Unabhängigkeit

Aufsichtsstellen müssen frei von finanziellem, politischem oder hierarchischem Druck arbeiten. Auch dürfen beaufsichtigte Behörden den Prozess oder seine Ergebnisse nicht beeinflussen.

Diese Unabhängigkeit muss gesichert und regelmässig überprüft werden. Die BLK ist ISO 9001:2015 zertifiziert und wird jährlich extern evaluiert.

Programme der BLK

Die Themen, die geprüft werden sollen, ergeben sich aus aktuellen Entwicklungen in der Schweiz und der EU und betreffen die Lebensmittelkette oder sie ergeben sich und aus dem nationalen Kontrollplan, siehe Kapitel Strategie Lebensmittelkette.

Die BLK führt die Aufsicht in Form von Erhebungen, Analysen oder Audits durch. Jedes Thema ist ein Programm. Sie befragt Zuständige der Behörden vor Ort und begleitet bei Bedarf Inspektionspersonen bei Kontrollen.

Bei Mängeln im Vollzug empfiehlt die BLK nötige Anpassungen und fordert im Namen der zuständigen Bundesämter Massnahmen zur Behebung.

Die Erkenntnisse fliessen in einen Schlussbericht. Dieser unterstützt die Harmonisierung und Weiterentwicklung des Vollzugssystems.

Strategie Lebensmittelkette

Die Strategie der Lebensmittelkette legt die Grundlagen für eine sichere, effiziente und koordinierte Umsetzung entlang der gesamten Kette. Sie definiert Zuständigkeiten und Aufgaben von Bund und Kantonen.

Die Strategie umfasst alle Bereiche des Lebensmittelrechts – von der landwirtschaftlichen Produktion (z. B. Futtermittel, Tierhaltung, Pflanzengesundheit) bis hin zu weiteren Gesetzgebungen, sofern sie die Sicherheit und Konformität der Lebensmittel betreffen.

Organigramm

Die BLK wird über einen Leistungsauftrag gemeinsam von den Direktionen des BLW und BLV geführt. Ein operatives Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern beider Ämter koordiniert zusammen mit der BLK-Leitung die Aktivitäten und sorgt für den Austausch zwischen allen Anspruchsgruppen.