Bundeseinheit für die Lebensmittelkette

Die Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) unterstützt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das BLV bei der Aufsicht über den Vollzug der Gesetzgebung in den Bereichen Pflanzengesundheit, Futtermittel, Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittel.

Hängende Würste

Die Sicherheit von Lebensmitteln - vom Acker bis auf den Teller - zu gewährleisten, ist eine komplexe Aufgabe. In der Schweiz wird diese Aufgabe von zwei Bundesämtern und über 50 kantonalen Amtsstellen wahrgenommen. Die föderale Struktur der Schweiz und die Aufteilung der Zuständigkeiten entlang der Lebensmittelkette sind für eine einheitliche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben eine grosse Herausforderung. Eine Hauptanstrengung der Bundesbehörden gilt der Sicherstellung eines rechtsgleichen, möglichst einheitlichen Vollzugs in der Schweiz.

Dafür wird die BLK als Aufsichtsstelle eingesetzt.

Aufsicht und nationaler Kontrollplan

Die BLK hat im Auftrag der beiden Bundesämter die Aufsicht über die Vollzugstätigkeit auf Bundes- und Kantonsstufe mit dem Ziel eines harmonisierten Vollzugs.

Der mehrjährige nationale Kontrollplan für die Schweiz beschreibt die Organisation des Vollzugsystems sowie die geplanten Kontrollaktivitäten. Er wird in den Sprachen deutsch, französisch, italienisch und englisch publiziert.

Kontrolle

Im Kurzfilm „Kontrollen entlang der Lebensmittelkette in der Schweiz“ geben die Behörden Einblick in ihre Rolle und ihre Aufgaben bei der Durchführung amtlicher Kontrollen.

Organisation

Die BLK wird gemeinsam von den Direktoren des BLW und BLV über einen Leistungsauftrag geführt. Ein operatives Gremium mit Vertretenden der beiden Bundesämter koordiniert zusammen mit der Leitung der BLK die Tätigkeiten zwischen den einzelnen Anspruchsgruppen.

Organigramm

Bild_Organigramm_BLK.JPG

Weitere Informationen

Letzte Änderung 28.09.2022

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Kontakt

Bundeseinheit für die Lebensmittelkette Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern
Tel.
+41 (0)58 464 21 96

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