Importe aus der EU

Für Importe von Tieren und Waren tierischer Herkunft aus der EU gelten grundsätzlich dieselben Bedingungen wie für das Verbringen von Tieren und Waren innerhalb der EU.

Aktuell

Neues Tiergesundheitsrecht der EU

Das Ziel der seit dem 21. April geltenden neuen Regelungen ist eine noch effizientere Bekämpfung von Krankheiten, die auf andere Tiere oder auf den Menschen übertragbar. Als Folge davon gelten auch neue Regeln für den Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten zwischen Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz.

 

Seit dem 18. Oktober 2021 müssen die neuen Bescheinigungen für das Verbringen von lebenden Tiere und «Zuchtmaterial» (Samen, Eizellen und Embryoen) in TRACES New Technology NT ausgestellt werden müssen.

Handelsbeteiligte müssen dazu von den kantonalen Veterinärämtern neu in TRACES NT erfasst werden.

Rechtliche Grundlagen Tiergesundheitsanforderungen für den EU-Verkehr mit lebenden Tieren, Zuchtmaterial (Samen, Eizellen und Embryonen), und tierischen Nebenprodukten

Brexit

Seit dem 1. Januar 2021 gelten für Tiere und Tierprodukte aus Grossbritannien die Einfuhrbedingungen für Drittstaaten. Für Tiere und Tierprodukte aus Nordirland gelten die Einfuhrbedingungen für die EU.

 

Durch das Veterinärabkommen Schweiz-EU gelten für Importe von Tieren und Waren tierischer Herkunft aus der EU grundsätzlich dieselben seuchenpolizeilichen Bedingungen und Hygienevorschriften wie für das Verbringen innerhalb der EU. Je nach Art der Sendung müssen nebst seuchen- und artenschutzrechtlichen Einfuhrbedingungen auch weitere Aspekte berücksichtigt werden, z.B. zollrechtliche oder landwirtschaftliche Aspekte.

Grenzkontrollen

Beachten Sie, dass nicht alle Tier- und Warenkategorien über jeden beliebigen Grenzübergang in die Schweiz eingeführt werden können. Die Zollbehörden entscheiden allein über die Zuständigkeit der einzelnen Zollstellen. Importe aus der EU unterstehen nicht der grenztierärztlichen Kontrolle.

Die zuständigen kantonalen Behörden überprüfen im Rahmen ihrer Kontrollaktivitäten die vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen oder Handelsdokumente.

Schnittstelle elTRA und Zollanmeldung

Gilt ausschliesslich für Sendungen mit Klauentieren und Geflügel aus der EU: Anlässlich der Zollanmeldung prüft die Schnittstelle elTRA, ob die erforderliche Gesundheitsbescheinigung vorliegt.

Kontrollpflicht für bestimmte Meeresfischerei-Erzeugnisse

Am 1. März 2017 tritt die Verordnung über die Kontrolle der rechtmässigen Herkunft von eingeführten Erzeugnissen der Meeresfischerei in Kraft. Bestimmte Sendungen mit Meeresfischerei-Erzeugnissen sind ab diesem Datum kontrollpflichtig und müssen beim BLV zur Dokumentenkontrolle angemeldet werden (siehe Illegale Fischerei).

Gesundheitsbescheinigung und TRACES-Meldung

In vielen Fällen müssen Tiere oder Waren beim Grenzübertritt von einer Gesundheitsbescheinigung oder einem Handelsdokument begleitet sein. Meistens muss der Amtstierarzt des Herkunftslandes eine elektronische TRACES-Meldung an den kantonalen Veterinärdienst des Bestimmungsortes absetzen. In diesem Fall müssen deshalb der Schweizer Bestimmungsbetrieb sowie die Importeure vor dem erstmaligen Import im elektronischen System TRACES erfasst werden.

Schutzmassnahmen

Es liegt in der Verantwortung des Importeurs, die Importbedingungen einzuhalten. Es gelten immer die am Tag der Einfuhr aktuellen Schutzmassnahmen.

Artenschutzrechtliche Aspekte:

Gewisse Tier- und Pflanzenarten unterstehen zusätzlich artenschutzrechtlichen Bedingungen. Bitte verifizieren Sie den Schutzstatus in der CITES-Artenliste (siehe „Weitere Informationen“) und wählen Sie die entsprechende Kategorie über die detaillierte Abfrage (siehe auch Importe artengeschützter Tier- und Pflanzenarten).

 

Was möchten Sie importieren?

Wählen Sie unter Import die entsprechenden Einstellungen aus, um die Importbedingungen für Ihre geplante Einfuhr zu erfahren oder navigieren Sie durch die Themen.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 20.02.2024

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/import-und-export/import/importe-aus-der-eu.html