Import von Tieren und Tierprodukten aus der EU
Für den Import von Tieren und Tierprodukten aus der EU gelten in der Schweiz klare seuchenrechtliche Vorgaben. Informieren Sie sich über Importbedingungen, Melde- und Kontrollpflichten sowie über besondere Einschränkungen wie Schutzmassnahmen oder Bewilligungen.
Grundlagen für Importe aus der EU
Für den Import von Tieren, Tierprodukten und Lebensmitteln aus der EU gelten aufgrund des Veterinärabkommens zwischen der Schweiz und der EU grundsätzlich dieselben seuchenrechtlichen Bedingungen wie innerhalb der EU. Diese Regelungen gelten auch für Norwegen und Nordirland sowie für Tiere der Aquakultur aus Island.
Für Fragen zum Vollzug der Importvorschriften ist die zuständige kantonale Vollzugsbehörde verantwortlich.
VSKT Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte
Zu den Tierprodukten zählen grundsätzlich alle Erzeugnisse, die Träger von Seuchenerregern sein können. Dazu gehören tierische Nebenprodukte und Zuchtmaterial, aber auch Lebensmittel (teilweise) tierischer Herkunft wie Käse oder Fleisch.
Mehr Informationen für die Bestimmungen zu den Lebensmitteln:
Import von Lebensmitteln aus der EU
Informationen zum Reisen mit Heimtieren für Privatpersonen:
Reisevorbereitungen mit Heimtieren
Je nach Art der Sendung müssen neben seuchenrechtlichen Einfuhrbedingungen auch weitere Aspekte wie zollrechtliche und landwirtschaftliche Vorgaben sowie der Artenschutz berücksichtigt werden.
Importbedingungen prüfen
Nutzen Sie die folgenden Informationen, um die Bedingungen für Ihre geplante Einfuhr zu klären.
Einfuhr, Kontrolle und Meldungen
Beim Import aus der EU sind je nach Sendung Kontrollen und digitale Prozesse zu beachten.
Besondere Vorgaben und Einschränkungen
Für bestimmte Tiere, Waren oder Situationen gelten zusätzliche Anforderungen, Bewilligungspflichten oder Einfuhrverbote, die Sie zwingend beachten müssen.