Zuchtmaterial aus der EU

Als Zuchtmaterial bezeichnet man Samen, Embryonen oder Eizellen. Die Samen vieler Tierarten dürfen nur aus zugelassenen Stationen oder Zentren stammen, Embryonen und Eizellen müssen von zugelassenen Entnahmeteams gewonnen worden sein.

Zur Einfuhr von Zuchtmaterial (Samen, Embryonen und Eizellen) aus der EU gelten grundsätzlich dieselben Veterinärbedingungen wie für das Verbringen innerhalb der EU.

Einfuhrbewilligung

Existieren Standardeinfuhrbedingungen, so ist keine seuchenpolizeiliche Einfuhrbewilligung notwendig. Fehlen solche Standardbedingungen oder können diese im Einzelfall nicht erfüllt werden, ist rechtzeitig vor der Einfuhr mit dem BLV Kontakt aufzunehmen.

TRACES

Gewerbliche Importe müssen mit dem System TRACES abgewickelt werden.

Zusatzgarantien

Aus Bluetonguerestriktionszonen darf Zuchtmaterial nur unter Sonderbedingungen importiert werden. Informieren Sie sich vor der Einfuhr beim für den Bestimmungsort zuständigen kantonalen Veterinäramt über allfällige Sperrmassnahmen und benötigte Zusatzgarantien.

Tierzucht, Kontingente und Generaleinfuhrbewilligung

Für Vorschriften zur Tierzucht sowie zu Kontingenten ist das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zuständig. Es erteilt auch die Generaleinfuhrbewilligung, welche für gewisse Nutztiere sowie deren Genetik erforderlich ist. Berücksichtigen Sie bei der Einfuhr auch zollrechtliche Aspekte.

Artenschutz

Gewisse Tierarten unterstehen zusätzlich artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bitte verifizieren Sie den Schutzstatus in der CITES-Artenliste und stellen Sie gegebenenfalls ein Einfuhrgesuch. Im Fall dass eine Einfuhrbewilligung benötigt wird, muss nach der Einfuhr die Artenschutzkontrolle gemacht werden:
Die Sendung muss beim Zoll angemeldet und innert 48 Stunden (zwei Arbeitstage) bei der gewählten Artenschutz-Kontrollstelle präsentiert werden (siehe „Weitere Informationen“). Die Gebühr für die Artenschutzkontrolle wird im Voraus durch den Zoll eingezogen.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Tierarten und deren Einfuhrbestimmungen erhalten Sie über die konkrete Abfrage unter Import.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 24.01.2022

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/import-und-export/import/importe-aus-der-eu/zuchtmaterial-aus-der-eu.html