Tierseuchendiagnostik

Für die Tierseuchendiagnostik anerkennt das BLV Laboratorien, die staatlich oder privat organisiert sind. Unterstützt von der Fachkenntnis nationaler Referenzlaboratorien wird die Qualität der Tierseuchendiagnostik sichergestellt.

Tierseuchendiagnostik umfasst den Nachweis der nach Tierseuchenverordnung (TSV) meldepflichtigen Tierseuchen und vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen). Im Auftrag des Bundes und des kantonalen Veterinärdienstes werden Untersuchungen gemacht im Rahmen von

  • klinischen Verdachtsabklärungen;
  • Überwachungs-, Früherkennungs- und Bekämpfungsmassnahmen und
  • nationalen und internationalen Tierverkehrsbestimmungen.


Laboratorien, die amtlich angeordnete Untersuchungen durchführen, werden vom BLV anerkannt. Die Anforderungen an das Labor sind in den Artikeln 312 ff TSV festgelegt. Eine Grundvoraussetzung für eine Anerkennung ist die Akkreditierung des Labors nach ISO/IEC 17025 durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle.

Das Informationssystem aRes

Die anerkannten Labors übermitteln ihre Untersuchungsergebnisse regelmässig an das Informationssystem aRes. Über eine Schnittstelle zum Informationssystem des kantonalen Veterinärdienstes (ASAN) stehen die Labordaten somit direkt für Überwachungs- und Vollzugsmassnahmen zur Verfügung.

Nationale Referenzlaboratorien

Das BLV ernennt nationale Referenzlaboratorien, deren zentrale Aufgaben die Sicherstellung der Tierseuchendiagnostik und deren Qualitätsüberwachung sind. Mit der regelmässigen Organisation von Ringversuchen und der Überprüfung von Veterinärdiagnostika im Rahmen des Zulassungsverfahrens übernehmen die Referenzlaboratorien eine wichtige Rolle bei der Qualitätssicherung der Tierseuchendiagnostik.
Die nationalen Referenzlaboratorien beraten Veterinärbehörden bei ihren Überwachungs- und Bekämpfungsaufgaben und sind Ansprechpartner für die anerkannten Diagnostiklabore bei methodischen und labortechnischen Fragen. Die Zusammenarbeit in einem Netzwerk mit den Referenzlaboratorien der europäischen Gemeinschaft verhilft zu europaweit einheitlichen Standards.

Zulassung von Veterinärdiagnostika

Das BLV verlangt eine Zulassung von diagnostischen Testsystemen, wenn sie im Rahmen von Bekämpfungs- und Überwachungsprogrammen und für Untersuchungen im internationalen und nationalen Tierverkehr angewendet werden. In den Technischen Weisungen zur Zulassung von Veterinärdiagnostika für die Tierseuchendiagnostik in der Schweiz wird beschrieben, wie das Zulassungsverfahren abläuft.

Die Liste zugelassener Veterinärdiagnostika findet sich unter „Weitere Informationen“.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 09.08.2023

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