Pelzimport

Aus dem Ausland gelangen Pelze und Pelzprodukte in die Schweiz, die mit Methoden gewonnen werden, die hierzulande verboten sind. Zwar muss die Produktionsart von Pelzen seit rund zehn Jahren deklariert werden, die Pelzbranche und der Detailhandel halten sich aber mangelhaft an diese Kennzeichnungspflicht. Aus diesen Gründen handelt der Bundesrat.

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Bild Pelzimport - Jacke mit Pelzkaputze

Schluss mit tierquälerischen Pelzen: Bundesrat will ein Import- und Handelsverbot

21.08.2024: Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative eröffnet. Dieser sieht vor, ein Importverbot für tierquälerische Pelze im Tierschutzgesetz zu verankern. Zusätzlich soll der Handel in der Schweiz kontrolliert werden.

Zukünftig müssten damit alle Marktteilnehmenden beim Import von Pelzprodukten einen Nachweis über eine nicht-tierquälerische Gewinnungsart erbringen. Widerrechtlich importierte und gehandelte Pelze würden aus dem Verkehr gezogen und fehlbare Personen strafrechtlich verfolgt.

Die Vernehmlassung dauert bis am 22. November 2024. Der indirekte Gegenvorschlag wird im Sommer 2025 dem Parlament vorgelegt.

Die Landesregierung will den Tierschutz in Bezug auf Pelzprodukte stärken. In der Schweiz sollen keine Pelze aus tierquälerischer Produktion mehr erhältlich sein. Dazu will der Bundesrat den Import von tierquälerisch hergestellten Pelzen im Tierschutzgesetz verbieten. Auch der Handel in der Schweiz soll unter Kontrolle gestellt werden. Dies schlägt der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative vor (siehe Kasten).

Letzte Änderung 17.09.2024

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/tiere/tierschutz/pelzimport.html