Tierwohl-Aspekte bei Neuerungen in der Nutztierhaltung überprüfen

Das BLV verfolgt die Entwicklung der Tierhaltung in der Landwirtschaft. Es prüft insbesondere, ob sich Neuerungen in der Haltung negativ auf das Wohlergehen der Tiere auswirken und untersucht, ob die Vorgaben der Tierschutzgesetzgebung zu präzisieren sind. An zwei unterschiedlichen Beispielen wird dieser Auftrag nachfolgend erläutert.

In der Abteilung Tierschutz des BLV hat der Fachbereich Nutztierhaltung verschiedene Aufgaben im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung: Stalleinrichtungen werden geprüft und bewilligt und interessierte Kreise werden über eine tiergerechte und gesetzeskonforme Haltung von Wiederkäuern, Schweinen, Geflügel und Kaninchen informiert und beraten. An den beiden Zentren für tiergerechte Haltung werden auch Forschungsprojekte zu diesen Tierarten durchgeführt.

Nachfolgend werden zwei Beispiele für diese Aufgaben ausgeführt: Zum einen wurde geklärt, ob sich die zuchtbedingte Steigerung der Wurfgrösse bei der Geburt nachteilig auf die Ferkelverluste auswirkt. Zum andern wurde in einer Fachinformation präzisiert, wie Hütten für Kälber platziert sein müssen, damit die Tiere vielfältige Umweltreize wahrnehmen können.

Abferkelbuchten mit frei beweglicher Muttersau: auch für grosse Würfe geeignet

In der Schweiz müssen Abferkelbuchten seit 2007 so eingerichtet sein, dass sich die Muttersau sowohl in der Nestbauphase vor der Geburt als auch während der Säugezeit frei bewegen kann. Dadurch unterscheidet sich die Haltung von Muttersauen in Schweizer Ställen zu jener in anderen Ländern, wo Sauen immer noch in Kastenständen gehalten werden dürfen. Kastenstände wurden in den 1960er-Jahren in die Schweinehaltung eingeführt, um das Risiko zu senken, dass Ferkel erdrückt werden, wenn sich die Muttersau hinlegt.

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Grosser Wurf in einer Abferkelbucht mit frei beweglicher Muttersau
© BLV

Durch gezielte Zucht auf grosse Würfe konnte die Anzahl der lebend geborenen Ferkel in den vergangenen Jahren gesteigert werden. So wurden 2003 in Schweizer Zuchtbetrieben durchschnittlich 11,1 Ferkel pro Wurf lebend geboren, 2017 waren es 12,8 Ferkel. Für die Tierhaltenden ist wichtig zu wissen, ob die Ferkelverluste in Abferkelbuchten mit frei beweglicher Muttersau bei grösseren Würfen angestiegen sind. Dies wäre mit negativen Folgen für die Wirtschaftlichkeit und das Tierwohl verbunden.

Basierend auf Daten von 9714 Würfen von 96 Betrieben aus dem Jahr 2003 und 331 820 Würfen von 255 Betrieben aus den Jahren 2008 – 2017 haben Forschende des «Zentrums für tiergerechte Haltung: Wiederkäuer und Schweine» des BLV untersucht, wie sich die Ferkelverluste in den letzten Jahren entwickelt haben. Sie haben ausgewertet, wie viele der pro Wurf geborenen Ferkel am Ende der Säugezeit, beim sogenannten Absetzen von der Muttersau im Alter von vier bis fünf Wochen, noch am Leben waren.

Ergebnisse der Untersuchung

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die Ferkelsterblichkeit in der Schweiz trotz grösserer Würfe stabil geblieben ist. 2003 gingen durchschnittlich 11,7 % der Ferkel pro Wurf bis zum Absetzen ein, 2017 waren es 11,1 %. Im statistischen Vergleich bestand bei der Ferkelsterblichkeit in diesen beiden Jahren kein Unterschied. Erwartungsgemäss gingen aber in grösseren Würfen mehr Ferkel ein, da mit steigender Wurfgrösse mehr leichtgewichtige Ferkel geboren werden, die geringere Überlebenschancen haben.

Zusammenfassend erbrachte die Studie den Nachweis, dass in Abferkelbuchten mit frei beweglichen Muttersauen auch bei grösseren Würfen sehr gute Reproduktionsleistungen erzielt werden können. Die Ergebnisse wurden 2020 in der Zeitschrift Agrarforschung Schweiz veröffentlicht.

Haltung von Kälbern in Hütten: Zugang zu einem Bereich im Freien

In der Schweiz können Kälber bis zum Alter von vier Monaten in Gruppen gehalten werden, wobei nicht zwingend ein Auslauf vorhanden sein muss. Alternativ können sie einzeln in Hütten (Iglus) aufgezogen werden. In diesem Fall müssen sie aber gemäss Tierschutzverordnung dauernd Zugang zu einem Gehege im Freien haben. Dieser Auslauf soll so gestaltet sein, dass die Kälber Sichtkontakt zu Artgenossen haben, das Aussenklima erfahren und vielfältige Umweltreize wahrnehmen können.

Kälber überdachter Auslauf
Bei einem überdachten Auslauf sind die Kälber vor Niederschlag und im Sommer vor zu starker Sonneneinstrahlung geschützt. Im Winter ist der Auslauf dennoch besonnt.
© BLV

Bei Tierschutzkontrollen wurden Hütten mit einzeln gehaltenen Kälbern angetroffen, die unter Dächern und zum Teil in mehreren Reihen hintereinander platziert waren. Das BLV wurde daher von den kantonalen Tierschutzfachstellen aufgefordert zu präzisieren, in welchen Fällen von einem «Gehege im Freien» gesprochen werden kann. Das BLV stellt sich auf den Standpunkt, dass es grundsätzlich nicht verboten sein soll, den Auslauf einer Kälberhütte zu überdachen. Ein solches Dach kann im Sommer Schatten spenden und Hitzestress vermeiden. Bei günstiger Ausrichtung des Auslaufs können sich die Kälber im Winter dennoch im wärmenden Sonnenlicht aufhalten. Eine Überdachung kann auch gewährleisten, dass die Tiere ausserhalb der Hütte Wind und Niederschlägen nicht allzu stark ausgesetzt sind.

Hütten sollen aber nicht so platziert werden, dass die Ausläufe gegen eine Stallwand oder gegen das Innere eines Unterstands gerichtet sind. Die Kälber sollen freie Sicht auf die Umgebung haben. Damit die Anpassungsfähigkeit der Kälber bei tiefen Temperaturen im Winter nicht überfordert wird, muss die Liegefläche in der Hütte ausreichend und trocken eingestreut sein, zum Beispiel mit Langstroh.

Die vom BLV erstellte Fachinformation (PDF, 1 MB, 06.02.2024) dient dazu, den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung in den Kantonen zu vereinheitlichen. Zudem soll sie Tierhaltende über die Anforderungen an die Einzelhaltung von Kälbern in Hütten unterrichten.

Weitere Informationen

Publikationen

Weber, R., Burla, J.-B., Jossen, M. und Wechsler, B. (2020)
Ferkelverluste in Buchten mit frei beweglicher Muttersau: Einfluss der Wurfgrösse. Agrarforschung Schweiz, 11: 53-58.

Kontakt

Letzte Änderung 01.07.2021

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