Versuchstiere mit der Webapplikation animex-ch besser schützen

Jeder Tierversuch muss von der kantonalen Tierversuchskommission begutachtet und von den kantonalen Behörden bewilligt werden. Dabei wird geprüft, ob der voraussichtliche Nutzen für die Gesellschaft grösser ist als die Belastung der Tiere.

Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn keine Alternativen dazu bestehen. Die Forschenden sind verpflichtet, nur so wenige Tiere wie möglich zu verwenden und deren Belastungen so gering wie möglich zu halten.

Eine Analyse von Prof. Hanno Würbel von der Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern hatte aufgezeigt, dass der Bewilligungsprozess noch optimiert werden kann (siehe Tierschutzbericht 2016).

Um Bewilligungen für Tierversuche einheitlich und nachvollziehbar beurteilen zu können, braucht es qualitativ gute Gesuche. Eine Vertreterin aus dem Vollzug und ein Vertreter aus der Tierschutzforschung nehmen Stellung:

«Die Bevölkerung erwartet von uns, dass wir die Gesuche umfassend prüfen. Wir müssen dafür sorgen, dass nur wirklich nötige Tierversuche gemacht werden.»

Regula Vogel, Kantonstierärztin Zürich 

«Das Gesuch ist besser strukturiert, sodass der konkrete Nutzen eines Tierversuchs besser eingeschätzt werden kann.»

Prof. Hanno Würbel, Universität Bern

Das BLV hat mit animex-ch die Qualität des Gesuchformulars A verbessert. Die Gesuche sind nun besser strukturiert und umfassender. Die kantonalen Bewilligungsbehörden und Tierversuchskommissionen können somit besser beurteilen, ob ein Tierversuch zulässig ist und bewilligt werden kann.

Animex

Weitere Informationen

Im Detail

Links

Gesetzgebung

TSchG: 6. Abschnitt – Tierversuche

TSchV: 6. Kapitel – Tierversuche, gentechnisch veränderte Tiere und belastete Mutanten

Letzte Änderung 05.07.2021

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