Lamas und Alpakas können an Seuchen erkranken oder sich verletzen. Ihre Krankheiten und Verletzungen müssen entsprechend behandelt werden.
Als Tierseuchen gelten in der Schweiz alle Krankheiten, welche in der Tierseuchenverordnung gelistet sind. In der Regel sind es Krankheiten, welche von den einzelnen Tierhaltenden nicht verhindert werden können. Sie haben oft wirtschaftliche Folgen und sind meldepflichtig.
Zusätzlich zu den meldepflichtigen Tierseuchen werden hier Krankheiten aufgeführt, die in der Fleischkontrolle von Bedeutung sind.
Meldepflichtige Tierseuchen der Kamele und Lamas
Einige weitere Krankheiten der Kamele und Lamas
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Letzte Änderung 24.11.2016