Lamas und Alpakas müssen zusammen mit Artgenossen in Gruppen gehalten werden. Werden sie im Freien gehalten, brauchen sie Schutz vor grosser Hitze sowie Nässe und Kälte.
Lamas und Alpakas müssen zusammen mit Artgenossen in Gruppen gehalten werden. Dies gilt auch für Lamas oder Alpakas, die als Herdenschutztiere im Einsatz sind.
Hengste ab der Geschlechtsreife dürfen einzeln gehalten werden, müssen jedoch mindestens Sichtkontakt zu Artgenossen haben. Sie sind untereinander in Gegenwart von Stuten unverträglich, können aber mit Junghengsten und Wallachen (kastrierten Hengsten) zusammen gehalten werden.
Der Gesundheitszustand und das Wohlergehen von Lamas und Alpakas muss insbesondere bei der dauernden Haltung im Freien täglich kontrolliert werden. Wenn Geburten anstehen oder Neugeborene vorhanden sind, müssen Lamas und Alpakas mindestens zweimal täglich kontrolliert werden.
Lamas und Alpakas haben als Schwielensohler stossdämpfende Knorpelelemente an ihren Fusssohlen mit Zehennägeln. Sind die Tiere häufig auf weichem Boden untergebracht, nützen sich die Nägel in der Regel nicht ausreichend ab. Die Nägel müssen daher regelmässig kontrolliert und gegebenenfalls geschnitten werden (Art. 31, Abs. 1 Nutz- und Haustier V).
Die Hengste entwickeln ab etwa einem Alter von zweieinhalb Jahren Kampfzähne im Ober- und Unterkiefer. Mit diesen spitzen und scharfen Zähnen können Lamas und Alpakas erhebliche Verletzungen zufügen. Die Zähne müssen daher regelmässig kontrolliert und ihrem Wachstum entsprechend fachgerecht gekürzt werden (Art. 31, Abs. 1 Nutz- und Haustier V). Bei weiblichen Tieren und Kastraten bilden sich die Zähne meistens nicht vollständig aus.
Schutz und Liegebereich
Lamas und Alpakas dürfen nicht angebunden gehalten werden. Für deren Haltung muss ein Gehege mit Unterstand oder Stall vorhanden sein.
Als Unterkunft kann ein fester oder beweglicher Unterstand oder ein Stall dienen. Der Liegebereich muss mit ausreichender und geeigneter Einstreu versehen oder anderweitig ausreichend gegen Kälte isoliert sein.
Werden Lamas und Alpakas dauernd im Freien gehalten, muss eine Unterkunft leicht zugänglich sein und allen Tieren gleichzeitig Schutz vor extremer Witterung und einen ausreichend trockenen Liegeplatz bieten.
Kranke oder verletzte Tiere müssen, wenn es für ihr Wohlergehen oder die Heilung notwendig ist, von der Gruppe abgetrennt werden. Dazu muss bei Bedarf kurzfristig ein Abteil durch bauliche Vorkehrungen eingerichtet werden können.
Futter und Wasser
Lamas und Alpakas verbringen viele Stunden, über den ganzen Tag verteilt, mit Futtersuchen und Fressen. Sie sind sehr genügsam, weil sie ausgezeichnete Futterverwerter sind. Sie brauchen energiearmes, rohfaserreiches Futter. Deshalb müssen sie jederzeit Zugang zu Raufutter oder zu einer Weide haben. Gerne werden Äste angenommen, an denen die Tiere sich über Stunden mit Knabbern beschäftigen können.
Speziell für Neuweltkameliden hergestellte Mineralsalze sind den Tieren stets zugänglich anzubieten.
Der Wasserbedarf von Lamas und Alpakas ist abhängig vom Wassergehalt des aufgenommenen Futters, dem Alter der Tiere und den klimatischen Verhältnissen. Säugende Tiere haben einen erhöhten Wasserbedarf. Lamas und Alpakas sind jedoch in Bezug auf ihr Trinkverhalten deutlich weniger genügsam als die Grosskamele. Aus diesem Grund müssen sie jederzeit Zugang zu
sauberem Wasser haben. Lamas und Alpakas nehmen verunreinigtes Futter oder Wasser nicht auf.
Die Fachstelle des BLV für Lamas und Alpakas ist das Zentrum für tiergerechte Haltung – Wiederkäuer/Schweine in Tänikon.
Ausbildung für die Haltung von Neuweltkameliden
Wer Lamas und Alpakas hält, muss einen Sachkundenachweis vorlegen können. Davon befreit sind ausgebildete Landwirte. Umfasst die Lama- oder Alpakahaltung insgesamt mehr als zehn Grossvieheinheiten, ist eine landwirtschaftliche Ausbildung erforderlich.
Die Ausbildung zum Erhalt des Sachkundenachweises können Organisationen durchführen, welche vom BLV für diese Aufgabe anerkannt sind (siehe unter „Weitere Informationen“).
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Letzte Änderung 24.11.2016