Haltung von Lamas und Alpakas

Lamas und Alpakas müssen zusammen mit Artgenossen in Gruppen gehalten werden. Werden sie im Freien gehalten, brauchen sie Schutz vor grosser Hitze sowie Nässe und Kälte.  

Lamas und Alpakas müssen zusammen mit Artgenossen in Gruppen gehalten werden. Dies gilt auch für Lamas oder Alpakas, die als Herdenschutztiere im Einsatz sind.
Hengste ab der Geschlechtsreife dürfen einzeln gehalten werden, müssen jedoch mindestens Sichtkontakt zu Artgenossen haben. Sie sind untereinander in Gegenwart von Stuten unverträglich, können aber mit Junghengsten und Wallachen (kastrierten Hengsten) zusammen gehalten werden.

Der Gesundheitszustand und das Wohlergehen von Lamas und Alpakas muss insbesondere bei der dauernden Haltung im Freien täglich kontrolliert werden. Wenn Geburten anstehen oder Neugeborene vorhanden sind, müssen Lamas und Alpakas mindestens zweimal täglich kontrolliert werden.

Lamas und Alpakas haben als Schwielensohler stossdämpfende Knorpelelemente an ihren Fusssohlen mit Zehennägeln. Sind die Tiere häufig auf weichem Boden untergebracht, nützen sich die Nägel in der Regel nicht ausreichend ab. Die Nägel müssen daher regelmässig kontrolliert und gegebenenfalls geschnitten werden (Art. 31, Abs. 1 Nutz- und Haustier V).

Die Hengste entwickeln ab etwa einem Alter von zweieinhalb Jahren Kampfzähne im Ober- und Unterkiefer. Mit diesen spitzen und scharfen Zähnen können Lamas und Alpakas erhebliche Verletzungen zufügen. Die Zähne müssen daher regelmässig kontrolliert und ihrem Wachstum entsprechend fachgerecht gekürzt werden (Art. 31, Abs. 1 Nutz- und Haustier V). Bei weiblichen Tieren und Kastraten bilden sich die Zähne meistens nicht vollständig aus.

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Letzte Änderung 24.11.2016

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