Krankheiten vorbeugen

Vorbeugen ist besser als Heilen. Daher kommt der Vorsorge in der Tiergesundheitsstrategie 2022+ eine besondere Bedeutung zu. Eine wirkungsvolle Vorsorge erfordert ein fortwährendes Engagement von Tierhaltenden und Behörden.

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Video zeigt, wie Schweine vor Krankheiten geschützt werden

Einen Schweinestall dürfen nur Berechtigte betreten. Xaver Sidler, Professor für Schweinekrankheiten, nimmt Sie mit und erklärt Ihnen, warum das so ist. Er zeigt die Grundregeln, damit Schweine gesund bleiben: Schon der Zutritt ist kontrolliert, um keine Krankheiten einzuschleppen. Wer in den Stall hinein darf, muss vor dem Betreten die Hände waschen sowie Kleider- und Stiefel wechseln. Einen weiteren Schutz garantieren Zäune: Sie verhindern den Kontakt zu Wildschweinen, denn diese können Krankheiten übertragen, wie z. B die afrikanische Schweinepest.

(01.02.2021)

Vorkehrungen, die dazu dienen, das Auftreten und die Verbreitung von Tierseuchen, Tierkrankheiten und Zoonosen zu verhindern bzw. das Risiko dafür zu minimieren, werden unter dem Begriff Prävention zusammengefasst. Im täglichen Umgang mit Tieren sind Tierhaltende besonders gefordert. Aber auch der Bund als Teil des Veterinärdienstes Schweiz leistet seinen Anteil zur Seuchenprävention. Er nimmt eine Führungsrolle ein, schafft geeignete Bedingungen und Instrumente und stellt Informationen bereit. Damit setzt er die Tiergesundheitsstrategie 2022+ um.

Engagement Bund

Die Prävention ist ein permanenter Prozess, der ein Bewusstsein für Seuchen voraussetzt. Um das Seuchenbewusstsein zu fördern, erstellt das BLV Wissenswertes rund ums Thema Seuchen. Es liefert Antworten auf Fragen wie: Welches sind die ersten Anzeichen einer Seuche oder, was ist bei Verdacht auf eine Tierseuche zu tun? Monatlich informiert das BLV mit dem Radar Bulletin über mögliche Gefährdungen aus dem Ausland. Kontinuierlich überwacht es zudem die Gesundheit Schweizer Nutztiere mit verschiedenen Instrumenten. Die Erforschung und Diagnostik von hochansteckenden Tierseuchen sowie die Zulassung von Impfstoffen werden durch das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) gewährleistet. Ein wichtiges Element der Prävention ist auch, die Selbstverantwortung der Tierhaltenden zu fördern. Deshalb werden Betriebe der Primärproduktion auf wichtige Aspekte der Seuchenprävention wie Tierverkehr, Seuchenbewusstsein, Tierarzneimittelanwendung, Tierschutz und Umsetzung von Hygienemassnahmen überprüft. Für den Import, den Umgang mit tierischen Nebenprodukten, die künstliche Besamung und den Embryonentransfer schafft der Bund seuchenpolitische Regelungen, um die Tiergesundheit in der Schweiz auf hohem Niveau zu halten und die Gefahr, Krankheiten zu verbreiten möglichst gering zu halten. Zusätzlich fördert er die Tiergesundheitsdienste (siehe „Weitere Informationen“).

Aktuell beteiligt sich das BLV, zusammen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und rund 20 Organisation aus der Landwirtschaftsbranche und der Tierärzteschaft am Projekt Netzwerk Tiergesundheitsdaten Schweiz.

Engagement Tierhalter/-innen

Gesunde Nutztiere sind die Basis für eine erfolgreiche Produktion. Mit einer tiergerechten und hygienischen Haltung können Tierhaltende die besten Voraussetzungen für gesunde Tiere schaffen. Die Prävention von Tierseuchen und -krankheiten bleibt dennoch eine tägliche Herausforderung.

  • Durch Tierverkehr können Seuchen verbreitet werden. Tierverkehrsmeldungen haben im Falle eines Seuchengeschehens eine entscheidende Rolle: Die Verbreitung einer Seuche kann nur erfolgreich bekämpft werden, wenn Tierverkehrsmeldungen zeitnah vorgenommen werden. Andernfalls greifen Sperren und Massnahmen zu spät, d. h. wenn sich die Seuche bereits weiterverbreitet hat.
  • Bei künstlicher Besamung und Embryotransfer besteht die Gefahr, Krankheiten zu verbreiten. Für die künstliche Besamung von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Pferden werden deshalb Anforderungen an Besamungsstationen, an die Zuchttiere in diesen Stationen und an die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung, Abgabe und Übertragung von Samen gestellt. In der Tierseuchenverordnung (Art. 50-58 TSV) werden die Grundsätze der Seuchenprophylaxe festgehalten, die in Technischen Weisungen (siehe „Weitere Informationen“) präzisiert werden.
  • Bei Auffälligkeiten sind die Beobachtungen einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden (TSV Art. 61). Durch aufmerksames Beobachten können weitere Tierkrankheiten frühzeitig erkannt und durch angemessenes Vorgehen professionell behandelt werden.
  • Der Einsatz von Antibiotika kann mit einer durchdachten Haltung verringert werden. Dies trägt wesentlich dazu bei, Antibiotikaresistenzen zu verhindern oder vermindern.


Das Radar Bulletin – ein Instrument des BLV – bietet einen Überblick über aktuelle Risiken von neuauftretende Krankheiten in der Schweiz.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 31.07.2023

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