Das Anbringen von Ohrmarken ist ein kleiner chirurgischer Eingriff, der sorgfältig ausgeführt werden muss. Die Identitas AG hat zusammen mit dem BLV, dem BGK, und dem Ohrmarkenlieferanten Allflex ein Merkblatt zum korrekten «Einziehen von Ohrmarken» erstellt.
Viele Tierbestände und Tiere müssen registriert und gekennzeichnet werden. Diese Regelungen bilden die Grundlage der Tierverkehrs- und Bestandeskontrolle, ermöglichen eine effiziente Seuchenbekämpfung und können ein Verschleppen von Seuchen verhindern.

Aktuell
Tierverkehrsdatenbank: Mehrheit der Schafe und Ziegen erfasst
Nach der im Januar 2020 eingeführten Meldepflicht für Schaf- und Ziegenhaltende kann eine insgesamt positive Zwischenbilanz gezogen werden. Rund drei Viertel aller Tiere sind in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfasst. Das hat Vorteile für den alltäglichen Betrieb und Handel, die von der verbesserten Nachverfolgbarkeit profitieren. Die TVD ist aber auch von grossem Wert bei Seuchenfällen: Hier können Massnahmen gezielter ergriffen werden.
Bei der Nachmarkierung ausgewachsener Schafe und zum Teil auch bei der Neumarkierung von jungen Schafen und Ziegen ist es teilweise zu entzündlichen Reaktionen an den Ohren gekommen. Das BLV und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) haben den Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer (BGK) und die Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern beauftragt, zusammen mit der Idenitas AG in der Zeit vom Oktober bis Dezember 2020 eine Feldstudie durchzuführen. Dabei sollen Ohrmarken mit einem längeren und spitzigeren Dorn eingesetzt werden.
Gleichzeitig wird eine Umfrage bei allen Schaf- und Ziegenhaltenden der Schweiz durchgeführt, um deren Erfahrungen beim Nachmarkieren von Schafen und Ziegen zu sammeln.
(22.10.2020)
Wo Tierverkehr stattfindet, besteht auch das Risiko, dass Krankheiten und Seuchen verschleppt werden. Als Bestandteil der Tierverkehrskontrolle ermöglichen die Registrierung, die Kennzeichnung sowie die Bestandeskontrollen eine Rückverfolgbarkeit der Tiere bis in den Herkunftsbetrieb. Damit kann im Seuchenfall schnell und effizient reagiert werden.
Die Vorschriften über die Tierverkehrskontrolle sind für Tierhaltende in Merkblättern (siehe „Weitere Informationen“) und auf den folgenden Seiten zusammengefasst.
Weitere Informationen
Letzte Änderung 22.10.2020