Die Tiergesundheit wird überwacht, um die Seuchenlage, die Entwicklungstendenz sowie die regionale Verteilung von Ausbrüchen zu dokumentieren. Bei ausgerotteten Krankheiten wird die Seuchenfreiheit mit spezifischen Programmen ausgewiesen.
Aktuell

Überwachungs- und Früherkennungsprogramme 2020: Der Gesundheitszustand der Nutztiere in der Schweiz ist gut
15.07.2021: Die Prävention von Tierseuchen und Zoonosen bei Nutztieren hat zum Ziel, die Gesundheit der Tiere zu erhalten und den Handel mit dem Ausland sicherzustellen. Die Verantwortung liegt bei den Tierhaltenden, den Tierärztinnen und Tierärzten, aber auch bei den kantonalen Veterinärdiensten und dem BLV. Das 2020 durchgeführte nationale Präventionsprogramm zeigt, dass der Nutztierbestand in der Schweiz frei von 28 Krankheiten ist.
(15.07.2021)

Gesunde Nutztiere sind produktiver, liefern einwandfreie Lebensmittel und stellen ein geringeres Risiko für auf den Menschen übertragbare Krankheiten dar. Ihr Wohlergehen ist daher nicht nur für den Erfolg der Schweizer Landwirtschaft, sondern auch für die öffentliche Gesundheit wichtig. Dies sicherzustellen bedingt, Situationen rechtzeitig zu erkennen, die Massnahmen zur Vorsorge oder Bekämpfung von Tierseuchen erfordern. Dies kann mit stetiger Überwachung der Tiergesundheit erfüllt werden. Deshalb werden jährlich Daten zum Auftreten von Tierkrankheiten gesammelt.
Bereits heute steht die Schweiz im internationalen Vergleich gut da. Dank erfolgreicher Bekämpfung in der Vergangenheit kann jährlich die Freiheit von einigen Tierseuchen ausgewiesen werden. Unter anderem ist es für den Handel wichtig , Freiheitsnachweise durchzuführen. Krankheiten können durch regen Tierverkehr, internationalen Handel und durch Wildwechsel jederzeit (wieder) eingeschleppt werden. Um den guten Gesundheitsstatus der Schweizer Nutztiere aufrecht zu halten, müssen auch ausgerottete und seltene Krankheiten stetig überwacht werden.
Die 5 Pfeiler der Tiergesundheitsüberwachung
Die Überwachung der Tiergesundheit beruht auf fünf Pfeilern:
- Meldepflicht
- Überwachungsprogramm
- Abortuntersuchungen
- Importkontrollen
- Fleischkontrolle
Die Meldepflicht (Tierseuchenverordnung Art. 61) verpflichtet alle Personen, die Tiere halten, betreuen oder behandeln dazu, Ausbrüche von Tierseuchen (Tierseuchengesetz Art. 1) oder verdächtige Beobachtungen einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden. Die Meldepflicht gilt auch für Bienen, Fische und freilebende Wildtiere. Meldestellen sind der Bieneninspektor, die für die Fischerei zuständige kantonale Stelle resp. das kantonale Veterinäramt.
Krankheitsspezifische Untersuchungsprogramme werden von Bund und Kantonen koordiniert. Auch die Entwicklung und Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien wird mit einem spezifischen Programm überwacht.
Die Verpflichtung, Aborte von Klauentieren abzuklären, begründet sich damit, dass Aborte Anzeichen von Tierseuchen sein können.
Beim Import von Tieren können amtliche Tierärztinnen und Tierärzte zudem Untersuchungen anordnen, um die Einschleppung von Seuchen in die Schweiz zu verhindern.
Im Schlachthof werden durch die Fleischkontrolle Schlachttierkörper und Organe inspiziert, um zu gewährleisten, dass die daraus hergestellten Lebensmittel sichere Produkte sind.
Kompetente und anerkannte Diagnostiklaboratorien sind zentral für eine gute Tiergesundheitsüberwachung.
Angaben zu sämtlichen Ausbrüchen meldepflichtiger Seuchen in der Schweiz sind ausserdem jederzeit in der Datenbank InfoSM (Informationssystem Seuchenmeldungen) einsehbar und können dort nach unterschiedlichen Kriterien abgefragt werden.
Letzte Änderung 15.11.2021