Überwachung von Aborten

Die Untersuchung von Aborten stellt ein wesentliches Element der Tiergesundheitsüberwachung dar. Treten in Klauentierbeständen Aborte gehäuft auf, müssen mit gezielten Untersuchungen bestimmte Tierseuchen ausgeschlossen werden. Tierhalter und Bestandestierärzte sind gemäss Tierseuchenverordnung (TSV) zur Mitarbeit verpflichtet.

Melde- und Untersuchungspflicht von Aborten

Das Ausstossen eines unreifen, nicht lebensfähigen Fötus vor Ablauf der normalen Trächtigkeitsdauer (Abort) kann in der Nutztierhaltung aus den verschiedensten Gründen gelegentlich vorkommen. Ein normales Ereignis ist es dennoch nicht.

In Artikel 129 TSV wird festgehalten, dass die Tierhalterin/der Tierhalter jeden sichtbaren Abort der Tierärztin/dem Tierarzt melden soll. Meldepflicht besteht bei Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, da bestimmte Tierseuchen mit Trächtigkeitsstörungen einhergehen können. Die Meldepflicht gilt auch, wenn keine tierärztliche Versorgung notwendig ist.

Kommen Aborte in einem Bestand gehäuft vor (d. h. mehr als 1 innerhalb von 4 Monaten), so muss die behandelnde Tierärztin/der Tierarzt Proben nehmen (Untersuchungspflicht). Die Proben werden vom betroffenen Muttertier, der Nachgeburt und/oder dem verworfenen Fötus genommen, um ganz gezielt bestimmte Tierseuchen ausschliessen zu können.

In besonderer Verpflichtung stehen Händlerställe und Sömmerungen. Solche Tierhaltungen stellen ein höheres Risiko für eine Seuchenverbreitung dar. Denn hier kommen Tiere verschiedener Herkunft zusammen und kehren dann wieder zu verschiedenen Besitzern zurück. Treten Fehlgeburten an diesen Plätzen auf, müssen ausnahmslos alle Aborte einer Untersuchung unterzogen werden.

Ziel der amtlichen Abortüberwachung nach Art. 129 TSV

Abortuntersuchungen sind ein wichtiger Pfeiler für die Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen.
Die Überwachung von Aborten bei Klauentieren zielt auf bestimmte, in der Schweiz ausgerottete Tierseuchen ab, die gemeinsam haben, dass sie bei trächtigen Tieren zu Fehlgeburten führen können (z.B. IBR). Die Freiheit von diesen Tierseuchen wird jährlich im Rahmen des nationalen Überwachungsprogramms dokumentiert. Andererseits wird auch auf Tierseuchen untersucht, die für den Menschen ein Infektionsrisiko darstellen (Zoonosen). Häufig kommt es bei diesen Tierseuchen im Falle des Verwerfens zu einer massiven Erregerausscheidung, womit sich die betreuenden Tierhaltenden ebenfalls anstecken und erkranken können.
Durch die Untersuchung von Aborten wird damit zum einen die Tierseuchenüberwachung unterstützt; andererseits dient sie durch das Erkennen von Infektionsrisiken präventiv der öffentlichen Gesundheit.

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Letzte Änderung 24.11.2021

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