Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)

In die Umwelt freigesetzte PFAS stellen ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit dar. In Anlehnung an die Gesetzgebung der EU legt das BLV deshalb Höchstwerte in Lebensmitteln fest und überprüft die aktuellen Höchstwerte für Trinkwasser.

Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)

Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS, engl. per- and polyfluoroalkyl substances) sind eine Gruppe von schwer abbaubaren Chemikalien, die seit Jahrzehnten industriell hergestellt werden. Weltweit breit eingesetzt gelangen sie in die Umwelt und können so in der Nahrungskette sowie im Menschen nachgewiesen werden. Für den Menschen stellen sie ein mögliches gesundheitliches Risiko dar. Zu den PFAS gehören Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluornonansäure (PFNA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Tausende weitere Substanzen.

Vorkommen

PFAS sind Industriechemikalien, die aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften sowie ihrer chemischen und thermischen Stabilität in zahlreichen industriellen Prozessen und Produkten eingesetzt werden. Die Anwendungsgebiete von PFAS sind sehr vielfältig. Sie werden zum Beispiel in Feuerlöschschäumen, Textilien, Imprägnierungen, Farben, Papierbeschichtungen, Kunststoffen, Elektronik, Batterieherstellung, Wärmepumpen und Skiwachs verwendet.

Am besten untersucht sind die Verbindungen PFOS und PFOA. Aufgrund ihrer hohen Stabilität und Vielseitigkeit waren sie jahrzehntelang aus der Industrie nicht wegzudenken. Heute ist die Verwendung dieser Verbindungen weitgehend verboten. Trotz dieses Verbots sind die Stoffe immer noch in der Umwelt, in der Nahrungskette und im Menschen nachweisbar. Der Grund liegt darin, dass sie gegenüber den natürlichen Abbauprozessen sehr stabil sind.

Gesundheitliche Risiken durch Lebensmittel

PFAS gelangen hauptsächlich über die Ernährung in den menschlichen Körper und können sich dort teilweise anreichern. Nach heutigem Wissensstand sind für einige PFAS unterschiedliche gesundheitsschädigende Wirkungen bekannt. Bei vielen PFAS bestehen diesbezüglich aber noch grosse Kenntnislücken. Risikobewertungen der EFSA und des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) kommen zum Schluss, dass bei Kindern ein Zusammenhang zwischen den PFAS-Gehalten im Blut und einer verminderten Konzentration von Antikörpern nach einer Impfung und damit deren verringerter Wirksamkeit besteht. Darüber hinaus weisen die beiden Organisationen auf weitere mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen von hohen PFAS-Gehalten im Blut hin, beispielsweise auf die Leber, die Nieren oder auf das Geburtsgewicht.

Exposition der Bevölkerung - Daten aus der Schweiz

In einer Pilotphase der Schweizer Gesundheitsstudie, die das Bundesamt für Gesundheit BAG in Auftrag gegeben hat, wurde die Hintergrundbelastung der Schweizer Bevölkerung mit PFAS anhand eines Biomonitorings bestimmt. Dabei wurden über 700 Blutserumproben untersucht. In allen gemessenen Blutserumproben wurden PFOA, PFHxS und PFOS gefunden. Die in dieser Studie gemessenen PFAS-Konzentrationen waren insgesamt mit denen vergleichbar, die in ähnlichen Studien in Europa und Kanada ermittelt wurden.

Weitere Informationen zur Pilotphase der Schweizer Gesundheitsstudie:
Kurzbericht zu den Ergebnissen des Humanbiomonitorings (HBM)

Massnahmen und weiteres Vorgehen

Angesichts der möglichen gesundheitlichen Risiken soll die Aufnahme von PFAS minimiert werden. Auf der Basis der Beurteilung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Einführung von EU-weit gültigen Höchstgehalten für PFAS in Lebensmitteln und Trinkwasser wird das BLV neue Massnahmen umsetzen:

Lebensmittel: Für bestimmte Lebensmittel tierischen Ursprungs werden ab Anfang 2024 Höchstwerte für ausgewählte PFAS eingeführt. Die Höchstwerte werden in Anlehnung an die Gesetzgebung der Europäischen Union EU für die vier prioritären Substanzen PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS und deren Summe festgelegt.

Trinkwasser: Die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) regelt bisher drei PFAS mit Höchstwerten: Je 0,3 µg/l für PFOS und PFHxS und 0,5 µg/l für PFOA. Aufgrund neuer Anforderungen bezüglich PFAS in der EU-Trinkwasserrichtlinie überprüft das BLV die TBDV-Höchstwerte. Diese werden voraussichtlich durch einen Höchstwert von 0,1 µg/l für die Summe von 20 ausgewählten PFAS ersetzt. Der neue Höchstwert soll in der Schweiz im Einklang mit der Umsetzung in der EU ab 2026 gelten.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 23.10.2023

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