MCPD, Glycidol und verwandte Stoffe

Bei der Herstellung von raffinierten pflanzlichen Ölen und Fetten können unerwünschte Stoffe entstehen. Folglich können Lebensmittel, die aus diesen Rohstoffen hergestellt werden, diese unerwünschten Stoffe ebenfalls enthalten. Das BLV hat Massnahmen zur Reduktion solcher Substanzen getroffen.

Pflanzenöl

Bei der industriellen Herstellung von Fetten und Ölen können bei hohen Temperaturen Glycidyl-Fettsäureester (GE), 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD), 2-Monochlorpropandiol (2-MCPD) sowie deren Fettsäureester entstehen. Im menschlichen Körper können GE in Glycidol umgewandelt werden. Bei Tieren liess sich nachweisen, dass 3-MCPD und seine Fettsäureester ab einer bestimmten Dosierung die Nieren schädigen und dass Glycidol zu Tumoren führen können.

Da die unerwünschten Stoffe in alle Lebensmittel gelangen können, die pflanzliche Öle und Fette enthalten, können sie auch in Babymilch und Kleinkindernahrung auftreten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das wissenschaftliche Expertengremium JECFA der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben die Gesundheitsrisiken bewertet und unbedenkliche tägliche Aufnahmemengen ermittelt. Sie sehen insbesondere für jüngere Bevölkerungsgruppen ein Gesundheitsrisiko (siehe „Weitere Informationen“ unten). Deshalb sollen die Gehalte dieser Stoffe reduziert werden.

Massnahmen und weiteres Vorgehen

Das BLV hat in den letzten Jahren von der Schweizer Lebensmittelindustrie Massnahmen zur Reduktion der Kontamination wie verbesserte Produktionsmethoden oder Verwendung anderer Fettquellen gefordert.

Seit dem 1. Juli 2020 gelten Höchstwerte für GE für pflanzliche Fette und Öle sowie Säuglingsanfangs- und folgenahrung. Diese Höchstwerte sind in der Kontaminantenverordnung eingeführt worden. Sie entsprechen den geltenden Höchstwerten der EU.

In der Schweiz wie in der EU sind zudem Diskussionen zur Festlegung von Höchstwerten für 3-MCPD und seine Ester im Gange.

Empfehlungen des BLV

Industriell hergestellte Säuglingsnahrungen enthalten lebenswichtige Nährstoffe in der richtigen Zusammensetzung und sind auf die Bedürfnisse der Säuglinge abgestimmt. Eine Kontamination mit den oben genannten Stoffen führt nicht zu unmittelbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Säuglinge, die nicht gestillt werden, sollten weiterhin mit den speziell für sie hergestellten Produkten ernährt werden, denn die Vorteile der industriell hergestellten Säuglingsnahrungen überwiegen bei weitem die Nachteile. Gänzlich ungeeignet als Getränk für Säuglinge ist handelsübliche Milch von Kühen, Schafen, Ziegen und anderen Tieren. Gleiches gilt für Mandel-, Reis-, Hafer- oder Sojadrinks. Die Nährstoffzusammensetzung dieser Produkte entspricht nicht den Bedürfnissen des Säuglings.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 08.07.2020

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