Handel mit der EU

Die TRACES-Datenbank enthält Informationen über sämtliche gewerbsmässigen Tierbewegungen über Landesgrenzen innerhalb der EU, der Schweiz, Norwegen und Island. Zusätzlich werden in TRACES gewisse tierische Produkte notifiziert, welche ein Seuchen- oder Gesundheitsrisiko beinhalten.

Pferde

Aktuell

Neue Bescheinigungen für den EU-Verkehr mit Tieren und Zuchtmaterial

08.10.2021: Ab dem 11. Oktober 2021 steht das neue System TRACES NT zur Verwendung bereit. Künftig wird es nur noch möglich sein, Handelsbeteiligte in ein TRACES-Zeugnis aufzunehmen, die im System den Status «gültig» haben. Dies gilt sowohl für Versender, Empfänger, Herkunfts- und Bestimmungsbetriebe als auch für Transporteure. Dieser Status kann nur durch die jeweils zuständige Behörde vergeben werden.

Dazu müssen Handelsbeteiligte allenfalls noch neu in TRACES NT erfasst werden, was in der Startphase einen Mehraufwand ergibt. Bitte senden Sie Ihre Anfragen für Bescheinigungen frühzeitig an das kantonale Veterinäramt und rechnen sie mehr Zeit ein.

Bitte fordern Sie auch Ihre (insbesondere regelmässigen) Handelspartner im Ausland auf, deren Registrierung und den Status mit der für sie zuständigen Behörde zu klären.

Tierverkehr mit der EU

Die Amtspersonen der zuständigen lokalen Veterinärbehörden stellen mit TRACES die notwendigen Veterinärzeugnisse aus. Nach Erfassung und nach der elektronischen Signatur durch die Amtsperson wird die erfasste Information elektronisch an die zuständigen Vollzugsbehörden am Bestimmungsort im Zielland übermittelt. Eine ausgedruckte und signierte TRACES-Notifikation muss beim Transport mitgeführt werden.

Die regionalen Vollzugsorgane in der EU und in der Schweiz (kantonale TRACES-Stellen) können zur Datenerfassung auch für die kommerzielle Nutzung, etwa für Viehhändlerinnen und -händler, Zugang zu TRACES gewähren. In jedem Fall müssen aber die TRACES-Notifikationen von Amtspersonen vervollständigt und elektronisch unterzeichnet werden.

Voraussetzungen für die Erfassung

Um diese Erfassung in TRACES durchzuführen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die vollständigen Angaben zu allen Handelsbeteiligten und zu den Tieren bzw. Produkten müssen vorliegen.
  • Der Bestimmungs- oder Herkunftsbetrieb, der Transporteur sowie der Importeur bzw. Exporteur müssen bereits im System TRACES erfasst sein. Die zuständigen regionalen Vollzugsorgane erfassen die Betriebe auf Antrag der Handelsbeteiligten (in der Schweiz: die kantonalen TRACES-Stellen).
  • In vielen Fällen ist für den Eintrag eine entsprechende Betriebsregistrierung bzw. Bewilligung vorgängig notwendig, siehe Liste bewilligter Betriebe.

Es ist deshalb wichtig, dass sich die Importeure bzw. Exporteure rechtzeitig mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen und die notwendigen Abklärungen treffen. In der Schweiz ist dafür meist das Veterinäramt zuständig (siehe kantonale TRACES-Stellen).

Letzte Änderung 05.06.2023

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