Wer kann wie für TRACES registriert werden? Wer muss einen TRACES-Kurs absolvieren und wie erfolgt die Anmeldung? Welcher Kundendienst steht für TRACES zur Verfügung?
Alle Personen und Firmen, die am Import- oder Exportprozess beteiligt sind, müssen sich einmalig in TRACES registrieren lassen.
Das betrifft:
- Exporteure und Herkunftsbetriebe (z.B. Farmen) bei Ausfuhren
- Importeure und Bestimmungsbetriebe (z.B. Lager oder Händler) bei Einfuhren
Eine Registrierung in TRACES erfolgt durch die zuständige Behörde im jeweiligen Land (EU und Drittstaaten). In der Schweiz sind dafür die kantonalen Behörden zuständig.
Der Importeur respektive der Exporteur ist verantwortlich dafür, dass alle beteiligten Betriebe rechtzeitig registriert werden.
Wer ist in der Schweiz für die Registrierungen im TRACES verantwortlich?
Durch das BLV in TRACES verwaltet:
- Kantone
- Grenztierärztlicher Dienst
- Zollmeldepflichtige Unternehmen und ihre Mitarbeitenden
Durch die zuständige kantonale Behörde in TRACES verwaltet:
- Bestimmungsbetriebe von Tieren und Waren
- Tierhaltungen
- Lebensmittelbetriebe
- Importeure/Importfirmen
- Exporteure/Exportfirmen
- Transportunternehmen
Mitarbeiter von handelsbeteiligten Unternehmen, welche selbstständig im System Bescheinigungen und Notifikationen vorerfassen (= anmeldepflichtige Personen), müssen zwingend zuvor eine Schulung absolviert haben. Für den Zugang zu den Schulungen muss vorgängig das zollmeldepflichtige Unternehmen der entsprechenden Person als solches im System registriert werden.
Für einen einfachen, lesenden Zugriff auf die TRACES-Daten des eigenen Unternehmens ist das kantonale Veterinäramt für die Schulung zuständig.
Bei Einfuhren aus Drittländern via Flughafen Zürich oder Genf organisiert das BLV drei kostenlose Kurse pro Jahr in Bern. Der deutschsprachige Kurs findet in der Regel jeweils am Vormittag statt, die französisch- sprachige Schulung am Nachmittag. Die Anzahl der Kursplätze ist beschränkt. Die Anmeldung hat mindestens 14 Tage vor Kursbeginn zu erfolgen. Bei grosser Nachfrage bietet das BLV weitere Schulungen an. Die Einteilung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.
Schulungsdaten am BLV für 2025
- 26.02.2025
- 12.06.2025
- 29.10.2025
Vormittag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr (Kurs in deutscher Sprache)
Nachmittag: 13:30 Uhr – 16:30 Uhr (Kurs in französischer Sprache)
TRACES-Kundendienst
Zugang und Bedienung
Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit dem Zugang oder der Bedienung von TRACES, wenden Sie sich via E-Mail ans TRACES-Helpdesk. Schildern Sie Ihre Frage oder ihr Problem so präzise wie möglich und fügen Sie nach Möglichkeit auch Screenshots ein.
Für die Registrierung eines Handelsbeteiligten in der Schweiz füllen Sie das entsprechende Antragsformular aus und senden es an die zuständige(n) kantonale(n) TRACES-Stelle(n).
Technische Störung TRACES
Wenn TRACES wegen einer technischen Störung länger als 1h nicht funktioniert, können die notwendigen Formulare von Hand oder digital ausgefüllt und an die zuständigen Stellen gesandt werden. Leere GGED Modelle können aus dem TRACES ausgedruckt werden. Das Formular ist mit dem Zusatz "technische Störung des Systems" und mit Datum und Uhrzeit der Störung zu versehen.
Bei erneuter Verfügbarkeit müssen die von Hand ausgestellten GGEDs in TRACES nacherfasst werden.
Drittlandverkehr
Der in TRACES ausgefüllte Teil I des Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments für die Einfuhr (GGED) muss zusätzlich als PDF per Mail an die grenztierärztliche Kontrollstelle gesendet werden.
Innergemeinschaftlicher Verkehr
Die ausgefüllten TRACES-Zertifikate werden per Mail an die zuständige Stelle des Bestimmungslandes gesandt.
Weitere Informationen
Letzte Änderung 02.06.2025