Administration und Kundendienst rund um TRACES

Wer kann wie für TRACES registriert werden? Wer muss einen TRACES-Kurs absolvieren und wie erfolgt die Anmeldung? Welcher Kundendienst steht für TRACES zur Verfügung?

Registrierung in TRACES

Alle Personen und Firmen, die am Import- oder Exportprozess beteiligt sind, müssen sich einmalig in TRACES registrieren lassen.

Die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsländer verwalten die Betriebe, die in ihrem Gebiet liegen:

  • Exporteure und Herkunftsbetriebe beim Export von Tieren und Waren
  • Importeure und Bestimmungsbetriebe beim Import

Herkunftsbetriebe in Drittstaaten werden in der Regel von den zuständigen Behörden des Drittstaates im System erfasst.

Die Verantwortung für die rechtzeitige Registrierung aller Handelsbeteiligten liegt bei den Importeuren und Exporteuren.

Zuständigkeiten in der Schweiz

Das BLV verwaltet in TRACES:

  • Behördenmitarbeiter (kantonale Administratoren der Kantone; Mitarbeiter des Grenztierärztlichen Diensts)
  • Reine Importfirmen, welche nicht gleichzeitig Bestimmungsbetrieb sind (z.B. Handelsfirmen)
  • Zollmeldepflichtige Unternehmen und ihre Mitarbeiter

Das kantonale Veterinäramt verwaltet in TRACES:

  • Bestimmungsbetriebe von Tieren und Waren, sowie Exporteure, Transporteure und Importeure welche einem Bestimmungsbetrieb gleichgestellt sind
  • Tierhaltungen
  • Lebensmittelbetriebe
  • Importeure/Importfirmen (wenn diese zugleich Bestimmungsbetrieb sind)
  • Exporteure/Exportfirmen
  • Transportunternehmen

TRACES-Schulungen

Mitarbeiter von handelsbeteiligten Unternehmen, welche selbstständig im System Bescheinigungen und Notifikationen vorerfassen (= anmeldepflichtige Personen), müssen zwingend zuvor eine Schulung absolviert haben. Für den Zugang zu den Schulungen muss vorgängig das zollmeldepflichtige Unternehmen der entsprechenden Person als solches im System registriert werden.

Für einen einfachen, lesenden Zugriff auf die TRACES-Daten des eigenen Unternehmens ist das kantonale Veterinäramt für die Schulung zuständig.

Bei Einfuhren aus Drittländern via Flughafen Zürich oder Genf organisiert das BLV drei kostenlose Kurse pro Jahr in Bern. Der deutschsprachige Kurs findet in der Regel jeweils am Vormittag statt, die französisch- sprachige Schulung am Nachmittag. Die Anzahl der Kursplätze ist beschränkt. Die Anmeldung hat mindestens 14 Tage vor Kursbeginn zu erfolgen. Bei grosser Nachfrage bietet das BLV weitere Schulungen an. Die Einteilung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.

Schulungsdaten am BLV für 2024

  • 20.03.2024
  • 12.06.2024
  • 18.09.2024

Vormittag:   09:00 Uhr – 12:00 Uhr (Kurs in deutscher Sprache)
Nachmittag: 13:30 Uhr – 16:30 Uhr (Kurs in französischer Sprache)

TRACES-Kundendienst

Zugang und Bedienung

Für Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang oder der Bedienung von TRACES wenden Sie sich via E-Mail an den TRACES-Helpdesk mit einer kurzen Schilderung des Problems.
E-Mail TRACES

Für die Registrierung eines Handelsbeteiligten in der Schweiz, füllen Sie das entsprechende Antragsformular (siehe weiter unten) aus und senden es an die zuständige(n) kantonale(n) TRACES-Stelle(n).

Technische Störung TRACES

Wenn TRACES wegen einer technischen Störung nicht funktioniert, können die notwendigen Formulare von Hand oder Computer ausgefüllt und an die zuständigen Stellen gesandt werden. Das Formular ist mit dem Zusatz "technische Störung des Systems" und mit Datum und Uhrzeit der Störung zu versehen.

Drittlandverkehr

Die ausgefüllte Seite 1 des Gemeinsamen Veterinärdokumentes für die Einfuhr (GGED) wird per Mail an die grenztierärztliche Kontrollstelle gesandt.

Innergemeinschaftlicher Verkehr

Die ausgefüllten TRACES-Zertifikate werden per Mail an die zuständige Stelle des Bestimmungslandes gesandt.

 

Weitere Informationen

Letzte Änderung 08.11.2023

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