Gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip können Produkte, die in der EU rechtmässig hergestellt und angeboten werden, ohne Kontrolle auch in der Schweiz verkauft werden. Für Lebensmittel als besonders sensible Produkte gilt eine Sonderregelung.
Hilfsmittel, wie Datenbanken und Informationssysteme sowie Vollzugsgrundlagen zur Unterstützung einer einheitlichen Auslegung der Gesetzgebungen rund um Import, Export und Transit.
Zusammenstellung von Unterlagen zu laufenden Vernehmlassungen sowie Informationen zu gesetzlichen Regelungen, die bereits verabschiedet wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind.