Die zuständigen kantonalen Behörden erteilen Schweizer Betrieben die gemäss der geltenden Gesetzgebung notwendigen Betriebsbewilligungen. Die Bewilligungen nach Schweizer Recht berechtigen auch zur Ausfuhr in die EU.
Lebende Tiere
Waren tierischer Herkunft
Lebensmittel tierischer Herkunft
Anerkannte Laboratorien / Links
Betriebe tierische Nebenprodukte
Die Liste der bewilligten Lebensmittelbetrieben ist unter "Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen Lebensmittel und Ernährung" zu finden.
Letzte Änderung 03.06.2021