Beim Import von lebenden Tieren und Produkten tierischen Ursprungs, sowie bei gewissen Lebens- und Futtermitteln nicht-tierischen Ursprungs aus Drittstaaten muss ein Eingangsdokument im System TRACES erstellt werden.
Grenztierärztlich kontrollpflichtige Sendungen aus Drittstaaten, die über die internationalen Flughäfen in Zürich und Genf eingeführt werden, müssen vorangemeldet werden. Diese Voranmeldung erfolgt über ein spezielles Dokument, das Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) genannt wird. Die Voranmeldung mit einem GGED muss 24 Stunden vor Ankunft des Flugzeuges beim Grenztierärztlichen Dienst stattfinden. Dazu muss die anmeldepflichtige Person (Importeur oder beauftragte Person) Teil I des GGED im TRACES erfassen und dem grenztierärztlichen Dienst per Email zusenden.
Kontrollpflichtige Sendungen, die nicht im System TRACES erfasst wurden, weist der grenztierärztliche Dienst zurück.
Für den Zugang zu TRACES als anmeldepflichtige Person ist zwingend eine (kostenlose) Schulung durch das BLV erforderlich oder eine Bestätigung einer in TRACES registrierten Person aus dem gleichen Betrieb, dass das erforderliche Wissen firmenintern weitergegeben worden ist (siehe Administration und Kundendienst rund um TRACES).
Das BLV empfiehlt Unternehmen, die nur wenige Sendungen pro Jahr importieren, die erforderliche Voranmeldung an eine Speditionsfirma auszulagern. Diese Firmen verfügen über geschultes Personal, das routiniert im Umgang mit TRACES ist und über aktuelle Änderungen informiert ist.
Bei der grenztierärztlichen Kontrolle wird in Teil II des GGED das Ergebnis der Kontrolle eingetragen. Die zuständige Amtsperson unterschreibt das Dokument elektronisch, und die Informationen werden über TRACES direkt an die zuständigen Behörden des Bestimmungsortes übermittelt. Das validierte GGED-Dokument ist ein Beleg für die Kontrolle und muss die Sendung bis an den im Dokument aufgeführten Bestimmungsort begleiten und dort aufbewahrt werden. Sofern jederzeit elektronisch auf das GGED zugegriffen werden kann, muss es nicht zwingend in ausgedruckter Form mitgeführt und aufbewahrt werden.
Um ein GGED in TRACES erstellen zu können, muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
Alle beteiligten Unternehmen müssen vorgängig von der zuständigen Behörde in TRACES registriert werden:
Schweizer Unternehmen / Personen:
- Ein Bestimmungsbetrieb wird durch die zuständige kantonale TRACES-Stelle in TRACES registriert.
- Ein Importeur wird durch die zuständige kantonale TRACES-Stelle in TRACES registriert.
- Anmeldepflichtige Personen werden nach erfolgter Schulung (TRACES Kurs BLV oder firmeninterne Schulung) durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in TRACES registriert.
Hinweis: Die Schulung richtet sich an Personen, welche Sendungen direkt über Zürich oder Genf importieren.
Ausländische Unternehmen / Personen:
- Ein Herkunftsbetrieb wird von der Behörde des Herkunftslandes in TRACES registriert.
- Ein Exporteur wird von der Behörde des Exporteurs in TRACES registriert.
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Letzte Änderung 02.06.2025