Einfuhr aus Drittstaaten

Beim Import von lebenden Tieren und Produkten tierischen Ursprungs, sowie bei gewissen Lebens- und Futtermitteln nicht-tierischen Ursprungs aus Drittstaaten muss ein Eingangsdokument im System TRACES erstellt werden.

Grenztierärztlich kontrollpflichtige Sendungen aus Drittstaaten, die über die internationalen Flughäfen in Zürich und Genf eingeführt werden, müssen vorangemeldet werden. Diese Voranmeldung erfolgt über ein spezielles Dokument, das Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) genannt wird. Die Voranmeldung mit einem GGED muss 24 Stunden vor Ankunft des Flugzeuges beim Grenztierärztlichen Dienst stattfinden. Dazu muss die anmeldepflichtige Person (Importeur oder beauftragte Person) Teil I des GGED im TRACES erfassen und dem grenztierärztlichen Dienst per Email zusenden.
Kontrollpflichtige Sendungen, die nicht im System TRACES erfasst wurden, weist der grenztierärztliche Dienst zurück.

Für den Zugang zu TRACES als anmeldepflichtige Person ist zwingend eine (kostenlose) Schulung durch das BLV erforderlich oder eine Bestätigung einer in TRACES registrierten Person aus dem gleichen Betrieb, dass das erforderliche Wissen firmenintern weitergegeben worden ist (siehe Administration und Kundendienst rund um TRACES).

Das BLV empfiehlt Unternehmen, die nur wenige Sendungen pro Jahr importieren, die erforderliche Voranmeldung an eine Speditionsfirma auszulagern. Diese Firmen verfügen über geschultes Personal, das routiniert im Umgang mit TRACES ist und über aktuelle Änderungen informiert ist.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 02.06.2025

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/import-und-export/rechts-und-vollzugsgrundlagen/hilfsmittel-und-vollzugsgundlagen/traces/traces-drittstaaten.html