Einfuhr von Tierarzneimitteln
Wenn Tierarzneimittel in der Schweiz nicht verfügbar sind, dürfen Tierärztinnen und Tierärzte unter bestimmten Voraussetzungen Präparate aus dem Ausland einführen. Jede Einfuhr ist elektronisch zu melden, teils ist eine Bewilligung erforderlich.
Melde- und Bewilligungspflicht
Ist ein Tierarzneimittel in der Schweiz nicht verfügbar und stehen keine geeigneten Alternativen zur Verfügung, dürfen Tierärztinnen und Tierärzte unter bestimmten Voraussetzungen ein geeignetes Präparat aus dem Ausland einführen.
In diesem Fall müssen sie die Einfuhr dem BLV vorgängig elektronisch melden. Dabei geben sie an, welches Arzneimittel sie in welcher Menge und aus welchem Grund einführen möchten.
Je nach Präparat, dessen Herkunft und Einsatzgebiet, ist zusätzlich eine Einfuhrbewilligung des BLV erforderlich, beispielsweise bei Immunologika.
Meldeverfahren für Tierärztinnen und Tierärzte
Tierärztinnen und Tierärzte erhalten nach der Registrierung im IS ABV Zugang zum Meldeformular «TAM-Import», welches ausschliesslich elektronisch zur Verfügung steht. Sie können darüber Meldungen erfassen sowie Einfuhrbewilligungen beantragen.
Detaillierte Informationen zum Ablauf finden Sie hier:
Swissmedic: Liste aller Länder mit vergleichbarer Tierarzneimittelkontrolle
Das elektronische Meldeverfahren soll Tierärztinnen und Tierärzten im Bedarfsfall einen möglichst unkomplizierten und fristgerechten Zugang zu geeigneten Tierarzneimitteln ermöglichen – etwa bei fehlender Zulassung in der Schweiz oder bei Lieferengpässen. Gleichzeitig liefern die Meldungen wichtige Daten, um Versorgungslücken im Schweizer Tierarzneimittelmarkt zu erkennen und geeignete Massnahmen für eine sichere Versorgung mit Tierarzneimitteln zu treffen. Zudem dient es der Überprüfung, ob die Einfuhr des entsprechenden Tierarzneimittels rechtmässig erfolgt ist.
Einfuhr von Tierarzneimitteln durch Tierhaltende
Eine Privatperson darf für das eigene Heimtier Arzneimittel in der Grössenordnung eines Monatsbedarfs einführen. Der Import von Arzneimitteln für Nutztiere ist verboten.
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