Kosmetika

Kosmetika kommen beim Parfümieren sowie bei Reinigung und Pflege mit der Haut, den Haaren, den Zähnen und den Schleimhäuten in Berührung. Deshalb müssen die in der Schweiz angebotenen kosmetischen Mittel gesundheitlich unbedenklich sein und die Anforderungen des Lebensmittelgesetzes erfüllen. Sie können in der Schweiz auch nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip auf den Markt gebracht werden.

Sonnenschutzmittel

Zu einem optimalen Sonnenschutz gehört das Tragen von Kleidung, Hut und Sonnenbrille, ein Aufenthalt im Schatten und ergänzend die Anwendung von Sonnenschutzmitteln mit UV-Filtern. Für UV-Filter gelten gesetzliche Anforderungen.

Antitranspirante mit Aluminium

Seit mehreren Jahren taucht immer wieder die Frage zum Gesundheitsrisiko von Aluminium in Antitranspiranten auf. Das BLV hat den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand evaluiert. Es kommt zum Schluss, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen der Exposition der Haut gegenüber Aluminium und Brustkrebs hergestellt werden kann.

Haarpflegeprodukte

Haarfärbe- und Haarglättemittel können gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Um Konsumentinnen und Konsumenten vor möglichen Risiken dieser Produkte zu schützen, regelt das BLV diese Stoffe und gibt Empfehlungen ab.

Zahnpflegemittel

Zahnpflegemittel enthalten Stoffe, die nicht unbedenklich sind und in der Verordnung über kosmetische Mittel geregelt sind. Das BLV gibt hierzu Empfehlungen ab.

Furocumarine

Furocumarine sind fototoxische Stoffe, die in gewissen Pflanzen natürlich vorkommen, beispielsweise in den Schalen von Zitrusfrüchten. Für kosmetische Produkte, die dem Sonnenlicht ausgesetzt sein können, gilt ein Höchstwert.

Cannabidiol (CBD) in Kosmetika

CBD-haltige Produkte sind derzeit in Mode. Als neuster Trend wer-den aktuell CBD-haltige Öle als Mundpflegemittel auf den Markt gebracht und umgehen so die geltenden Vorschriften. Diese Praxis ist für Konsumentinnen und Konsumenten, die diese Produkte verwenden, nicht ohne Risiko.

Spezifische gesetzliche Anforderungen für kosmetische Mittel

Seit dem 1. Mai 2017 gelten für kosmetische Mittel neue gesetzliche Anforderungen. Es muss eine Produktinformationsdatei mit Sicherheitsbericht erstellt werden und die Herstellung der Produkte hat der guten Herstellungspraxis zu entsprechen. Ausserdem gilt neu das Täuschungsverbot.

Geregelte Stoffe in kosmetischen Mitteln

Die Verwendung von Stoffen in kosmetischen Mitteln ist in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung mit Verweisen auf die Anhänge der europäischen Verordnung Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel geregelt. Einige wenige Abweichungen sind in der Verordnung über kosmetische Mittel aufgeführt.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 11.06.2024

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