Kosmetika kommen beim Parfümieren sowie bei Reinigung und Pflege mit der Haut, den Haaren, den Zähnen und den Schleimhäuten in Berührung. Deshalb müssen die in der Schweiz angebotenen kosmetischen Mittel gesundheitlich unbedenklich sein und die Anforderungen des Lebensmittelgesetzes erfüllen. Sie können in der Schweiz auch nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip auf den Markt gebracht werden.