Haarpflegeprodukte

Haarfärbe- und Haarglättemittel können gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Um Konsumentinnen und Konsumenten vor möglichen Risiken dieser Produkte zu schützen, regelt das BLV diese Stoffe und gibt Empfehlungen ab.

Eine Frau lässt sich die Haare färben

Permanente Haarfärbemittel bzw. Oxidationsfärbemittel ermöglichen eine Färbung, die sich mit Shampoo nicht auswaschen lässt. Bestimmte Farbstoffe, die in den Haarfärbemittel enthalten sind, können teilweise starke allergische Reaktionen auslösen.

Gesetzliche Regelungen zu Haarfärbemitteln

Haarfärbemittel sind in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (Art. 54 Abs. 2 LGV, der auf Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 verweist), geregelt. Bei den verwendeten Farbstoffen handelt es sich um bekannte Reizstoffe. Durch eine Beschränkung ihrer Konzentration lässt sich das Risiko einer allergischen Reaktion begrenzen. Junge Konsumentinnen und Konsumenten sollten nicht vor 16 Jahren mit diesen allergieauslösenden Stoffen in Kontakt kommen.

Empfehlungen des BLV zu Haarfärbemitteln

Um Konsumentinnen und Konsumenten besser über die möglichen Risiken zu informieren, muss die Verpackung mit zusätzlichen obligatorischen Warnhinweisen versehen werden. Diese lauten wie folgt:

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Färben Sie Ihr Haar nicht,

  • wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist.
  • wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben.
  • wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.
     

Bei den Warnhinweisen handelt es sich nicht um ein Verbot, sondern um eine Kennzeichnung der Kosmetika zur Information der Konsumentinnen und Konsumenten.
Die korrekte Kennzeichnung der Verpackung mit Warnhinweisen von Kosmetika ist eine obligatorische Aufgabe des Herstellers oder Importeurs. Grossverteiler, Apotheken oder Drogerien, die vorkonfektionierte Haarfärbemittel verkaufen, dürfen nur gesetzeskonforme Haarfärbemittel abgeben.
In Coiffeursalons ist für die Konsumentinnen und Konsumenten der Warnhinweis auf der Verpackung meist nicht ersichtlich, da das Coiffeurpersonal die Haarfärbemittel selber mischt. Das BLV empfiehlt daher, direkt beim Coiffeur nach dem Warnhinweis zu fragen.

Risiken von Haarglättungsmitteln

Haarglättungsmittel enthalten Formaldehyd. Haarglättungsmittel mit hohen Formaldehydgehalten sind gesundheitsgefährdend und in der Schweiz sowie im EU-Raum verboten. Das BLV rät dringend vom Gebrauch ab.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 03.07.2023

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