Wenn die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels zurückgezogen wird, dann gelten spezifische Verkaufs- und Verwendungsfristen.
Die Bewilligungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) können auf Anfrage der Bewilligungsinhaberin, in Folge der Streichung eines Wirkstoffs aus Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung oder auch als Ergebnis der Gezielte Überprüfung zurückgezogen werden.
Eine Übersicht der seit dem 1.1.2005 zurückgezogenen Wirkstoffe sowie eine Liste der in den letzten Jahren zurückgezogenen PSM-Bewilligungen und den hierbei zu beachtenden Ausverkaufs- und Verwendungsfristen sind in der Rubrik «Im Detail» zu finden.
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Letzte Änderung 22.09.2023