Import

Pflanzenschutzmittel können aus dem Ausland importiert werden. Für parallelimportierte Produkte müssen Packungsbeilagen vorliegen, die den Vorschriften in der Schweiz entsprechen.

Die frei importierbaren Pflanzenschutzmittel sind im Pflanzenschutzmittelverzeichnis mit der Klammerbemerkung «Parallelimport» aufgelistet. Bei der Inverkehrbringung in der Schweiz müssen diese Produkte von Packungsbeilagen begleitet werden, die die von der Zulassungsstelle bewilligten Anwendungen und Anwendungsvorschriften enthalten.

Packungsbeilagen

Letzte Änderung 06.01.2022

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/zulassung-pflanzenschutzmittel/anwendung-und-vollzug/import.html