Erneuerung und Überprüfung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln

Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln sind befristet und werden regelmässig überprüft. Das BLV beurteilt auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, ob die gesetzlichen Anforderungen weiterhin erfüllt sind.

Erneuerung der Zulassung

Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln sind befristet. Zulassungsinhaber können eine Erneuerung beantragen. Dafür müssen sie die aktuellsten Unterlagen einreichen. Auch ausserordentliche Überprüfungen sind möglich.

Erneuerung nach Artikel 38 PSMV

Wird in der EU eine Wirkstoffgenehmigung gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erneuert, müssen Zulassungsinhaber von Pflanzenschutzmitteln, die diesen Wirkstoff enthalten, innert drei Monaten ein Gesuch um Erneuerung einreichen.

Dem Gesuch ist ein Dossier beizulegen, das den aktuellen Anforderungen entspricht. Die Zulassungs- und Beurteilungsstellen prüfen dieses anhand neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und kontrollieren, ob die Anforderungen der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) erfüllt sind.

Vereinfachte Erneuerung nach Artikel 39 PSMV

Für die vereinfachte Erneuerung ist ebenfalls innert drei Monaten nach der EU-Erneuerung ein Gesuch einzureichen. Zusätzlich zum Dossier müssen die relevanten Unterlagen des EU-Erneuerungsverfahrens eingereicht werden.

Die zuständigen Stellen in der Schweiz prüfen das Dossier nach denselben Kriterien. Am Ende des Verfahrens entscheidet das BLV über die Erneuerung und allfällige Anpassungen der Zulassung.

Überprüfung der Zulassungen

Zulassungen können jederzeit überprüft werden – entweder regulär oder gezielt –, wenn Anzeichen bestehen, dass sie nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Überprüfung nach Artikel 40 PSMV

Das BLV kann Zulassungen vor Ablauf jederzeit überprüfen, wenn Hinweise vorliegen, dass die Anforderungen der Pflanzenschutzmittelverordnung nicht mehr erfüllt sind – unabhängig davon, ob in der EU eine Wirkstoffgenehmigung erneuert wurde.

Gezielte Überprüfung nach Artikel 29a a PSMV

Bis 30. November 2025 galt die gezielte Überprüfung (GÜ) als Programm zur Neubewertung von in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, deren Wirkstoffe in der EU eingeschränkt wurden.
Laufende Verfahren werden nach diesem Datum weitergeführt.

Je nach Ergebnis können neue Anwendungsvorschriften erlassen, einzelne Anwendungen eingeschränkt oder ganze Zulassungen widerrufen werden. Eine Übersicht der Anpassungen und Widerrufe finden Sie unter «Im Detail».

Ergebnisse der Überprüfungen

Die Ergebnisse der Überprüfungen sind nach Jahr und Anwendungsgebiet geordnet.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 21.11.2025

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