Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln

Bewilligungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) werden regelmässig überprüft. Bei dieser Neubeurteilung werden die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt. Es wird geprüft, ob die Bewilligungsanforderungen der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) weiterhin erfüllt sind. Als Ergebnis einer Überprüfung können Bewilligungen angepasst oder widerrufen werden.

Im Fokus

Lambda-Cyhalothrin-haltige PSM:
Einschränkung der Anwendung in den Kulturen «Federkohl / Markstammkohl» sowie «Endivien und Blattzichorien»

27.03.2025: Die Bewilligungen von PSM, die den Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin enthalten, wurden betreffend die Anwendungsbestimmungen in den Kulturen «Federkohl / Markstammkohl» sowie «Endivien und Blattzichorien» angepasst. Neu dürfen nur noch 7.5 anstatt 10 g Wirkstoff/ha pro Behandlung ausgebracht werden. In «Federkohl/Markstammkohl» ist zudem nur noch eine Anwendung pro Kultur mit einem Lambda-Cyhalothrin-haltigen Produkt statt wie bisher zwei erlaubt. Die neuen Anwendungsbestimmungen gelten ab sofort.

Der Entscheid basiert auf der Überprüfung der Risiken von PSM-Rückständen für die Konsumentinnen und Konsumenten und der vorgesehenen Senkung der Rückstandshöchstgehalte für die betroffenen Erzeugnisse. Die neuen Anwendungsbestimmungen sind im PSM-Verzeichnis ersichtlich.

Gezielte Überprüfung nach Art. 29a PSMV

Die gezielte Überprüfung (GÜ) gemäss Art. 29a PSMV ist ein Programm zur Überprüfung der in der Schweiz bewilligten PSM mit Wirkstoffen, bei welchen zuvor in der EU neue Einschränkungen bei der Genehmigungserneuerung festgelegt wurden. Einzelheiten zum Verfahren sind im Dokument «Allgemeine Informationen» unter «Im Detail» beschrieben. Das Vorgehen bei der Erneuerung von Wirkstoffgenehmigungen in der EU wird unter Renewal of approval (europa.eu) erläutert. Die Überprüfung der Wirkstoffe erfolgt durch die EFSA: Überprüfung der PSM-Wirkstoffe durch die EFSA (Pesticides peer review).

Überprüfung nach Art. 29 PSMV

Bewilligungen von PSM können jederzeit überprüft werden, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die Anforderungen der PSMV nicht mehr erfüllt sind. Hierbei wird nicht vorausgesetzt, dass vorgängig in der EU eine Genehmigungserneuerung eines in den Produkten enthaltenen Wirkstoffs stattgefunden hat.

Ergebnisse der Überprüfung

Als Ergebnis einer Überprüfung können PSM-Bewilligungen mit neuen Anwendungsvorschriften versehen werden. Es können auch einzelne Anwendungen oder ganze PSM-Bewilligungen widerrufen werden, wenn sie nicht mehr den Anforderungen der PSMV entsprechen.
Eine Übersicht der Bewilligungsanpassungen und der kulturbezogenen Widerrufe, die sich durch die Überprüfung von PSM ergeben haben, ist unter «Im Detail» zu finden.

Im Folgenden sind die Ergebnisse der PSM-Überprüfungen nach Jahr und Anwendungsgebiet geordnet:

Weitere Informationen

Letzte Änderung 03.04.2025

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