Einfuhr von behandeltem Saatgut

Saatgut, welches mit in der Schweiz bewilligtem Pflanzenschutzmittel behandelt wurde, darf in die Schweiz importiert werden. Wer Saatgut mit hierzulande nicht bewilligten Pflanzenschutzmitteln in die Schweiz importieren möchte, benötigt eine Bewilligung der Zulassungsstelle.

Generell darf mit Pflanzenschutzmitteln behandeltes Saatgut in die Schweiz importiert werden, wenn es mit Wirkstoffen behandelt wurde, die auch in der Schweiz für diese Verwendung bewilligt sind.

Wenn das Saatgut mit Wirkstoffen behandelt wurde, die in der Schweiz nicht für die vorgesehene Verwendung bewilligt sind, kann die Zulassungsstelle Ausnahmen gestatten, sofern die betreffenden Pflanzenschutzmittel in der EU bewilligt sind. Hierzu kann bei der Zulassungsstelle per Mail ein Antrag eingereicht werden (pflanzenschutzmittel@blv.admin.ch), welcher bei Gewährung als Allgemeinverfügung im Bundesblatt veröffentlicht wird.

Letzte Änderung 19.09.2024

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/zulassung-pflanzenschutzmittel/anwendung-und-vollzug/einfuhr_von_behandeltem_saatgut.html