Vollzugshilfen

Zur Unterstützung der Vollzugsbehörden stehen für bestimmte Bereiche Hilfsmittel zur Verfügung. Sie erläutern die rechtlichen Grundlagen und konkretisieren unbestimmte Rechtsbegriffe für die Praxis.

Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft

Diese Vollzugshilfe erläutert die gesetzlichen Grundlagen des Gewässer- und Umweltschutzes, des Chemikalien- sowie teilweise des Landwirtschaftsrechts, die für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf Landwirtschaftsbetrieben gelten. Sie konkretisiert unbestimmte Rechtsbegriffe, insbesondere zu Lagerung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Reinigung von Spritzgeräten.

Die Vollzugshilfe richtet sich in erster Linie an die Vollzugsbehörden sowie an landwirtschaftliche Beraterinnen und Berater.

Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern

Diese Vollzugshilfe erläutert die rechtlichen Grundlagen, wenn Sie Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte oder Dünger aus der Luft anwenden. Sie präzisiert unbestimmte Rechtsbegriffe und beschreibt den Bewilligungsprozess und die zu erfüllenden Kriterien, damit Anwendungen aus der Luft bewilligt werden können.

Die Vollzugshilfe richtet sich in erster Linie an die Vollzugsbehörden sowie an die Anwenderinnen und Anwender.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 26.11.2025

Zum Seitenanfang

https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/zulassung-pflanzenschutzmittel/anwendung-und-vollzug/vollzugshilfen.html