Weisungen und Merkblätter

Pflanzenschutzmittel-Bewilligungen enthalten Massnahmen, um bei der Anwendung die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu reduzieren. Dabei sind auch die «Weisungen betreffend die Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» zu beachten. In den folgenden Merkblättern finden sich weitergehende Hinweise zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln nach der guten landwirtschaftlichen Praxis.

 
 

Die Weisungen des BLW wurden durch die Weisungen der Zulassungsstelle ersetzt. Die Weisungen der Zulassungsstelle entsprechen inhaltlich den Weisungen des BLW vom 26. März 2020. Per 1. Januar 2022 ist die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zugeordnet worden. Aufgrund dieses Zuständigkeitswechsels werden die Weisungen inhaltlich unverändert vom BLW übernommen. In den Bewilligungen wird ab sofort auf die Weisungen der Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel verwiesen.

Die nachfolgenden Informationen richten sich in erster Linie an die Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sowie an die Vollzugsbehörden.

 

 

 
 
 

Weitere Informationen

Letzte Änderung 10.06.2022

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/zulassung-pflanzenschutzmittel/anwendung-und-vollzug/weisungen-und-merkblaetter.html