Anwendung und Vollzug

Für die Sicherheit von Pflanzenschutzmitteln sind die korrekte Anwendung und der Vollzug zentral. Hilfsmittel und Informationen dazu werden hier zur Verfügung gestellt.

Weisungen und Merkblätter

Pflanzenschutzmittel-Bewilligungen enthalten Massnahmen, um bei der Anwendung die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu reduzieren. Dabei sind auch die «Weisungen betreffend die Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» zu beachten. In den folgenden Merkblättern finden sich weitergehende Hinweise zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln nach der guten landwirtschaftlichen Praxis.

Pflanzenschutzmittel für die nichtberufliche Verwendung

Privatpersonen bzw. nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender dürfen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel anwenden. Da keine fachliche Ausbildung vorausgesetzt werden kann, gelten strengere Zulassungsbedingungen.

Import

Pflanzenschutzmittel können aus dem Ausland importiert werden. Für parallelimportierte Produkte müssen Packungsbeilagen vorliegen, die den Vorschriften in der Schweiz entsprechen.

Notfallzulassungen

Zulassungen zur Bewältigung einer Notfallsituation werden gewährt, wenn eine Gefahr für die Pflanzengesundheit nicht anders abgewehrt werden kann.

Zurückgezogene Pflanzenschutzmittel

Wenn die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels zurückgezogen wird, dann gelten spezifische Verkaufs- und Verwendungsfristen.

Vollzugshilfen

Zur Unterstützung der Vollzugsbehörden liegen für bestimmte Bereiche Hilfsmittel vor.

Wirkstoffanpassungen

Der Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) wird halbjährlich angepasst. Im Rahmen dieser Anpassungen werden unter anderem Wirkstoffe neu aufgenommen oder gestrichen.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 29.12.2021

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