Nichtberufliche Verwendung

Nichtberuflichen Verwenderinnen und Verwendern stehen gewisse Pflanzenschutzmittel (PSM) zur Verfügung. Da keine fachliche Ausbildung vorausgesetzt werden kann, ist die Palette der für sie zugelassenen PSM eingeschränkt.

PSM, die sich für die nichtberufliche Verwendung eignen, d.h. von Privatpersonen verwendet werden dürfen, und auf Gesuch hin entsprechend geprüft wurden, enthalten in den Bewilligungen den Satz «Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung.». In den Übersichtslisten des PSM-Verzeichnisses sind sie in einer zusätzlichen Spalte mit einem Kreuz gekennzeichnet.

Ferner darf das folgende PSM, bei dem das Gesuch um eine nichtberufliche Verwendung noch in Bearbeitung ist, bis auf Weiteres für die nichtberufliche Verwendung abgegeben und gebraucht werden:

  • Kendo Gold (W 6740)

Hinweise für nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender

  • Lassen Sie sich im Fachhandel beraten, welches PSM gegen den Schaderreger (Schädling, Krankheit etc.) wirkt, den Sie bekämpfen möchten. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie einen ungeeigneten Wirkstoff nutzen, der nicht wirkt oder mehr Schaden als Nutzen verursacht.
  • Halten Sie sich an die Vorsichtsmassnahmen und Anwendungsvorschriften der Etikette und Gebrauchsanweisung. Es ist darauf zu achten, dass ein PSM nicht überdosiert wird und nicht an Orte gelangt, wo es leicht in Gewässer abgeschwemmt werden kann.
  • Reinigen Sie die verwendeten Geräte gründlich. Dabei muss vermieden werden, dass das PSM-belastete Spülwasser in die Kanalisation und ins Gewässer gelangt. Das Spülwasser sollte möglichst auf der bereits zuvor behandelten Fläche ausgebracht werden.
  • Nutzen Sie mechanische und biologische Alternativen.
  • Stellen Sie sicher, dass PSM nicht in Kinderhände gelangen können.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 10.10.2023

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