Notfallzulassungen

Apfelgarten

Mitteilung zur Notfallzulassung zur Bekämpfung von Baum-, Frucht- und Weichwanzen

Die Pflanzenschutzmittel Gazelle SG (W 6581), Barritus Rex (W 6581-2), Oryx Pro (W 6581-3) und Pistol (W 6581-4), die am 2. April 2024 zur Bekämpfung Baum-, Frucht- und Weichwanzen in diversen Kulturen der Anwendungsgebiete Beerenbau, Gemüsebau und Obstbau zur Bewältigung einer Notfallsituation zugelassen wurden, dürfen bis auf weiteres für diesen Zweck nicht eingesetzt werden.

Im Rahmen einer Beschwerde gegen die auf Artikel 40 der Pflanzenschutzmittelverordnung gestützte Allgemeinverfügung wurde die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Dieser Antrag wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 29. Mai 2024 gutgeheissen.

Die Zulassung der weiteren in der Allgemeinverfügung aufgeführten Pflanzenschutzmittel ist davon nicht betroffen. Die Pflanzenschutzmittel Audienz (W 6020), BIOHOP AudiENZ (W 6020-1), Elvis (W 6020-2), Bandsen (W 7133), Gesal Käfer- und Raupen-Stop (W 7133-1) und Perfetto (W 7133-2) dürfen für die Bekämpfung von Baum-, Frucht- und Weichwanzen in den in der oben genannten Allgemeinverfügung genannten Kulturen eingesetzt werden.

Zulassungen zur Bewältigung einer Notfallsituation werden gewährt, wenn eine Gefahr für die Pflanzengesundheit nicht anders abgewehrt werden kann.

Die Zulassungsstelle kann Pflanzenschutzmittel für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung zulassen, sofern sich eine solche Massnahme angesichts einer nicht anders abzuwehrenden Gefahr für die Pflanzengesundheit als notwendig erweist.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 04.10.2024

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https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/zulassung-pflanzenschutzmittel/anwendung-und-vollzug/notfallzulassungen.html